Mal war es Russland, jetzt ist es Polen: Eine gefälschte E-Mail täuscht einen Sicherheitsbruch durch eine Person aus Polen vor!
Hinweis: Fehl Login. Von Wo? Aus Warschau! Mit diesem Argument sollen die Empfänger der E-Mail getäuscht werden. Und der Verfasser dieser E-Mail hat das ganz raffiniert gestaltet: Er behauptet im Namen von Amazon, dass jemand Fremdes unberechtigt auf den Account zugreifen wollte. Bitte nicht blenden lassen: In der E-Mail wird der Empfänger tatsächlich mit vollem Namen angesprochen!
Diese Behauptung wird mit der protokollierten Uhrzeit, einer IP Adresse, sowie Browserdaten und dem vermeintlich bemerkten Betriebssystem ausgeschmückt. Bekräftigt werden diese Angaben mit dem Standort des vermeintlichen Zugreifers: Warschau, Polen! Doch Vorsicht, diese Angaben sind frei erfunden!

Wir kennen diese E-Mail übrigens schon: In einer früheren Version war die identische E-Mail mit dem angeblichen Zugriffsstandort Rozhdestvenskiy Maydan in Russland unterwegs.
Da die E-Mail blind gestreut versendet wird, trifft sie natürlich auch auf Personen, die keinen Account bei Amazon haben. Es handelt sich bei dieser E-Mail um einen Phishingbetrug. Diese Hackerstory wurde konstruiert, um die Empfänger dieser E-Mail zu verunsichern und sie dazu zu verlocken, über eine eingebaute Klickfläche zu einer vermeintlichen Kontrolle und Kontowiederherstellung zu gelangen. Diese Verifizierung ist dann die eigentliche Falle der Mail!

Nach einem klick auf „Weiter (über den Sicherheitsserver)” wird man auf eine Webseite geleitet, welche dem Login von Amazon gleicht. Hier werden neben den Logindaten auch Adressdaten sowie Bankdaten abgefragt. Wir warnen daher davor, an dieser Stelle wahrheitsgemäße Angaben zu machen!
Schritt für Schritt: So gehst Du vor, wenn Du Opfer einer Phishing-Attacke wurdest!
Grundsätzlich kann eine Sicherheitssoftware präventiv helfen!
Bei aller Vorsicht kann es dann und wann natürlich trotzdem vorkommen, dass man Opfer einer Phishing-Attacke wurde und seine persönlichen Daten ungewollt Dritten preisgegeben hat. Wichtig ist dann: Nicht in Panik geraten, aber unverzüglich handeln! Damit Du im Fall der Fälle tatsächlich weißt, wie im Ernstfall vorzugehen ist, folgt hier unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung:
1. Nimm unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf, für das deine persönlichen Benutzer- oder Login-Daten geklaut wurden. Bitte telefonisch beim Kundendienst um Sperrung Deines Accounts. Speziell bei Banken ist rund um die Uhr eine Sperr-Hotline erreichbar, die genau für solche und ähnliche Fälle existiert. Schildere Deinen Fall und umgehend wird Dein Account bzw. Benutzerbereich mit den alten Login-Daten nicht mehr erreichbar sein.
2. Melde Dich beim Benutzerkonto an und prüfe, ob Du Dich noch einloggen kannst. Ist dies noch möglich, gehe umgehend zu dem Bereich, in dem Du Deine aktuellen Login-Daten ändern kannst. Lege ein neues Passwort fest und ändere, wenn möglich, auch den Benutzernamen und die hinterlegte Kontaktadresse.
3. Kontrolliere umgehend, ob bereits Kontoänderungen oder Transaktionen vorgenommen wurden, denn meist sind Kriminelle sehr schnell. Überprüfe, ob beispielsweise Waren gekauft oder Abbuchungen vorgenommen wurden, für die Du selbst nicht verantwortlich bist. Sollte dies der Fall sein, informiere sofort den Kundenservice des jeweiligen Anbieters.
4. Dokumentiere alle Auffälligkeiten. Fertige Screenshots an, drucke Kontoauszüge und die Phishing-Mail aus bzw. leite die E-Mail an das Unternehmen weiter, in dessen Namen die Internetkriminellen die Phishing-Mail versendet haben.
5. Kontaktiere einen auf Internetbetrug spezialisierten Rechtsanwalt, schildere ihm Deinen Fall und reiche alle Dokumente ein, die mit dem Betrug in Zusammenhang stehen. Du solltest den Anwalt auch dann kontaktieren, wenn du bis dato noch keinen Schaden verzeichnen konntest.
Übrigens gibt es auch beim Phishing Hoffnung, dass gestohlene Gelder, beispielsweise beim Onlinebanking, durch Banken ersetzt werden. Grundlage dafür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Nach § 675u BGB sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen die entwendeten Zahlungsbeträge zu ersetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Betroffene seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage im Schadensfall findest Du hier.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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