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Sogenannte Reichsbürger haben ein Problem mit „Gelben Briefen“. Denn meistens stehen dort Sachen drin, die keiner gerne liest, z.B. Geldforderungen. Doch seit einiger Zeit wehren sie sich mit einem skurrilen Aufkleber.
So mancher Postzusteller mag schon geseufzt haben, wenn er oder sie diesen Aufkleber auf einem gelben Brief sieht:
Mit jenen Aufklebern versehen, die man sich frei von Seiten wie „Bewusstscout“ herunterladen und ausdrucken kann, werden jene Gelben Briefe beklebt und an den Absender zurückgesandt. Der Text auf den Aufklebern lautet:
„Zustellungsverbot!
Fehlende Rechts- u. VertragsgrundlageDie juristische Person als Empfänger existiert nach geändertem Personenstand nicht mehr. Des Weiteren fehlt zum Geschäftszeichen der Vertrag. Angebote nehmen wir nicht entgegen bzw. lehnen sie ab. Der Empfänger genießt zusätzliche Immunität nach Art. 39, 40 UMR-Verfassung in Deutschland. Es wird auf die originäre Zuständigkeit hin verwiesen.“
Darauf folgt dann eine Reihe von Artikeln und Paragraphen aus dem Grundgesetz, dem Strafgesetzbuch, dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz und anderen Quellen. Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass für jeglichen Schaden, der durch eine Fristversäumnis entsteht, die „bevollmächtigte Person“ haftet.
Was bedeutet das im Klartext?
Im Prinzip sagt also der Empfänger des Briefes damit, dass er als Empfänger nicht existiert und er außerdem immun gegen sämtliche Forderungen ist. Zudem hafte für jegliche Schäden, welche dem nicht-existenten Empfänger entstehen könnten (beispielsweise Abschaltung des Stroms), eine „bevollmächtigte Person“, was im Allgemeinen der Absender des Briefes ist.
Dies scheint eine clevere Methode zu sein, um sämtlichen Rechnungen zu entgehen! Man zahlt einfach gar nichts mehr, wartet, bis ein „Gelber Brief“ kommt, pappt diesen Aufkleber drauf, Problem gelöst. Oder?
Um den Text zu verstehen, müssen wir da mal Schritt für Schritt vorgehen und uns in die Gedankenwelt eines Reichsbürgers versetzen. Keine Sorge, tut nur ein bißchen weh!
„Die juristische Person als Empfänger existiert nach geändertem Personenstand nicht mehr.„
Reichsbürger sind der Auffassung, dass man durch den Personalausweis keine natürliche, sondern eine juristische Person ist (wir gingen in einem früheren Artikel bereits darauf ein). Man mache sich mit dem Personalausweis zum Personal der Bundesrepublik, somit folgend zu einer Sache, einer juristischen Person.
Nun wollen Reichsbürger aber keine juristischen Personen sein. Deswegen werden vorgefertigte Erklärungen über den Personenstand ausgedruckt (wir werden noch erläutern, woher die kommen) und an die Verwaltungen geschickt, zusammen mit dem Personalausweis, den man ja nicht anerkenne.
In solchen Schreiben heißt es weiterhin:
„Ich bin eine Rechtspersönlichkeit und keine Ware und habe keinen Eigentümer. Ich verzichte als natürliche Person auf keines meiner Rechte. (…)
Daher bekenne ich mich in der Hierokratie „Bundesrepublik“ (…) zu den universalen Menschenrechten.“
Desweiteren wird noch auf jene universalen Menschenrechte verwiesen, welche am 22.11.2009 von „Amt für Menschenrechte“ festgelegt worden, die sogenannte „UMR-Charta“.
Dieser kleine Ausschnitt wirft alleine schon einige Fragen auf:
Es ist das gute Recht, auf kein Recht verzichten zu wollen. Allerdings darf nicht gleichzeitig auf die Pflichten verzichtet werden, beispielsweise die Pflicht, Geld für Leistungen zu zahlen.
Zudem wird hier die Bundesrepublik Deutschland nicht etwa als Demokratie, sondern als „Hierokratie“ bezeichnet, also als Staatsgewalt einer Priesterschaft.
Bevor wir uns aber in diesen Dingen verzetteln, widmen wir uns weiter dem Aufkleber.
„Des Weiteren fehlt zum Geschäftszeichen der Vertrag.„
Ein Hinweis, der in fast keinem Schreiben von Reichsbürgern gegenüber Firmen und Behörden fehlt. Hintergrund ist, dass Behörden ja Aktenzeichen hätten, die zu geschlossenen Verträgen gehören. Geschäftszeichen jedoch hätten keinen Bezug zu einem Vertrag, somit wäre das Schreiben ungültig.
„Der Empfänger genießt zusätzliche Immunität nach Art. 39, 40 UMR-Verfassung in Deutschland.„
Kommen wir zum Hauptteil, der UMR-Verfassung.
UMR steht für „Universales Menschenrecht“. Wir sind diesem Begriff weiter oben bereits begegnet, nun wollen wir auch unser Versprechen einhalten und erklären, was das genau ist und wo es herkommt.
Veröffentlicht wurde die UMR-Verfassung vom „Internationalen Zentrum für Menschenrecht„.
Das klingt ziemlich wichtig, also werden die ja wohl irgendwo einen Firmensitz haben. Da genügt ein Blick in das Impressum der Seite:
„International Centre of Human Rights –
ICHR Foundation Panama
document roll 1753628 –ficha 696864 – 23.055 vom 14.09.2007
Büro Abogados: Lopez & Lopez
53rd. Street Marbella, World Trade Center, 5th. Floor, Suite 502, Panama, Republic of Panama„
Interessant: das „Internationale Zentrum“ hat also seinen Sitz in einem Anwaltsbüro in Panama. Gut, dass nicht jeder einfach so eine Organisation in Panama gründen kann. Oder?
Auf den Seiten jenes Zentrums findet sich dann auch diese ominöse „UMR-Verfassung„.
Warum genießt der Empfänger des „Gelben Briefes“ angeblich Immunität?
Begründet wird dies ja mit Artikel 39, 40 der UMR-Verfassung. Dort steht über Immunität in Artikel 39:
„Das UMR besitzt volle Rechtspersönlichkeit und öffentlich-rechtlichen Charakter als Weltanschauungsgemeinschaft. Als internationale, völkerrechtliche Gemeinschaft öffentlichen Menschenrechts besitzt sie insbesondere die Fähigkeit, diplomatischen Status und Immunität zu verleihen.“
Sowie in Artikel 40:
„Das UMR genießt auf dem Gebiete jedes seiner Mitglieder die Vorrechte und Immunitäten, die zur Verwirklichung seiner Ziele notwendig sind. (…) Die Vermögenswerte der Gründungsorganisationen, gleichviel wo und in wessen Besitz sie sich befinden, genießen Immunität vor der Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder anderen Form der Beeinträchtigung oder Wegnahme, sei es durch Regierungs- oder durch Gesetzgebung Maßnahmen.“
Zudem ergänzend in Artikel 2:
„Mitglieder des UMR sind die Organisationen und Völkerrechtssubjekte, die am 15.10.2009 Mitglieder der Organisation waren, und alle anderen Organisationen und Völkerrechtssubjekte, die nach den Bestimmungen der Absätze 3 und 4 dieses UMR-Artikels Mitglieder werden.“
Zusammengefasst:
Leute, die diesen Aufkleber verwenden, bezeichnen sich als Mitglieder einer Organisation, welche Mitglied bei der UMR wurden. Sie bezeichnen sich dadurch als immun gegen alles.
Woher kommen denn nun diese ganzen Organisationen?
Wir haben also eine UMR-Verfassung, ein Internationales Zentrum für Menschenrechte, und auf den Seiten werden weitere Organisationen genannt wie beispielsweise den „Gerichtshof der Menschen“. Diese Organisationen sind miteinander so verflechtet, dass sie sogar in dem Verfassungsschutzbericht 2017 von Schleswig-Holstein auftauchen. Dort heißt es:
„Unter dem Oberbegriff Amt für Menschenrechte verbirgt sich ein undurchsichtiges Organisationsgeflecht, dessen führender Kopf in Niedersachsen wohnt. Eine andere Bezeichnung lautet Deutsches Amt für Menschenrechte. Teil- bzw. Untergruppierungen nennen sich Internationales Zentrum für Menschenrechte, Deutsches Zentrum für Menschenrechte, Zentralrat Europäischer Bürger, Zentralrat Deutscher Staatsbürger oder Gerichtshof der Menschen. Insgesamt ist die Ideologie des Amts für Menschenrechte diffus. Kernpunkt ist aber, wie in der Reichsbürgerbewegung üblich, die Leugnung der Legitimität der Bundesrepublik Deutschland. Die Anhänger sehen sich als außerhalb dieser Rechtsordnung stehend. Das Amt für Menschenrechte hat sich eine eigene UMR-Verfassung gegeben und diese 2009 an die Bundesregierung und Behörden der Länder verschickt. Da von dort kein Widerspruch erfolgte, sieht es seine Verfassung als rechtswirksam an.“
Gründer jener Organisationen ist Mustafa Selim Sürmeli. Jener predigt mit seinen Organisationen eine, wie beispielsweise die „Badische Zeitung“ schreibt, „diffus-biblische Rechtslehre, die so wirr ist, dass daneben sogar die Theorien der Reichsbürger logisch erscheinen“. Auch auf „Sonnenstaatland“ gibt es sehr viele Informationen über den Gründer des „Deutschen Amtes für Menschenrechte“.
Fazit
Die Verwender jener Aufkleber berufen sich auf die von einer einzigen Person geschriebene Verfassung, welche von einem Zentrum mit rechtlichem Sitz in Panama veröffentlicht wurde, welches einem Amt und einem Gericht unterliegt, welche ebenfalls von jener Einzelperson gegründet wurden.
Insofern ist dieser Aufkleber nichts weiter als die geistige Ausgeburt einer reichsbürgerähnlichen Bewegung, welche weder vor Zahlungen jeglicher Art noch vor den Folgen bei Nichtzahlung schützt.
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