Zwangszuweisung von Flüchtlingen in private Haushalte?

Autor: Jens | ZDDK | MIMIKAMA


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Eine Aufklärung, deshalb bitte bis zum Ende lesen.

Auf „Tageblatt24.de“ finden wir einen Artikel mit folgendem Inhalt:

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Trotz der Wahlniederlage der CDU in Berlin, weicht die Kanzlerin nicht von ihrem Kurs ab.

Aus Regierungskreisen ist zu erfahren, dass man dort jetzt aber das Augenmerk mehr auf die kurzfristige und umfassende Integration von Flüchtlingen legen will, dies ginge jedoch nicht ohne die Unterstützung der Bevölkerung.

In vergangenen Kriegszeiten gab es die geplante Maßnahme schon einmal und sie hat sich bewährt, deshalb will die Bundesregierung jetzt auf dieses probate Mittel zurückgreifen.

Geplant sei eine Verordnung, nach der jeder Deutsche verpflichtet werde entweder einen erwachsenen Flüchtling über 18 Jahre, oder wahlweise zwei Flüchtlingskinder unter 18 Jahre, aufzunehmen. Bei dem Herkunftsland soll dem aufnehmenden Haushalt ein Mitspracherecht eingeräumt werden. Durch diese Maßnahme erhofft sich die Regierung eine wesentlich schnellere Integration, durch die tägliche Übung in der Familie.

Die Verordnung soll zum 1.11.2016 in Kraft getreten sein.

Bestimmt gibt es den einen oder anderen User, der sich insgeheim erhofft, dass diese Nachricht im vollen Umfang der Wahrheit entspricht, schon alleine um des „ich habe es euch ja gleich gesagt“ Effektes. Aber wie schon der Verfasser des Artikels in seinem Update zu Beginn des Artikels schreibt

„Achtung: Bis zum Ende lesen!“ dort, kurz bevor die Kommentare beginnen, von denen viele unterhaltsamer sind als der Artikel an sich, finden wir:

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Reine Satire, die ganze Aufregung umsonst, auch wenn es bestimmt wieder User geben wird, die sagen „Ja NOCH ist es Spaß, aber das Lachen wird euch bald im Halse stecken bleiben“.

Satire lebt davon reales so zu überspitzen, dass es immer noch real sein könnte. Gut gemachte Satire lässt den Leser reinfallen, es sei denn man schreibt was über Flüchtlinge, dann muss sie nicht mal gut sein, bei Flüchtling schlucken die Leser jeden Köder.

Quelle


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