Betrügerischer Telefonanruf der „Vollzugsbehörde Stuttgart“

Achtung: Betrügerischer Anruf der „Vollzugsbehörde Stuttgart“! Mimikama warnt vor Kostenfallen. Drücken Sie keine Tasten und bleiben Sie wachsam

→Wie funktionieren betrügerische Anrufe im Alltag? Antworten finden Sie im Leitfaden Telefonbetrug.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Im Moment bekommen einige einen Anruf: Am anderen Ende der Leitung die “Vollzugsbehörde Stuttgart”.

Der Moment, wo das Telefon klingelt und auf dem Display die Nummer: 07114004343 (Kann auch eine andere Nummer sein) aufscheint. Man nimmt den Anruf entgegen und es meldet sich eine weibliche Computerstimme, die sinngemäß sagt, dass gegen einen ein Pfändungsbeschluss vorliege. Möchte man das Ganze außergerichtlich regeln, dann solle man die Taste 1 drücken. Möchte man weitere Informationen dazu haben, dann soll man die Taste 2 drücken.

Achtung!

Es handelt sich dabei um keinen Anruf der Vollzugsbehörde Stuttgart sondern um eine Falle. Drückt man die Taste 1 oder 2, wird man in eine kostenpflichtige Warteschleife umgeleitet und man tappt in eine Kostenfalle!

Das Amtsgericht Stuttgart warnt direkt auf der eigenen Webseite davor:

Warnung vor betrügerischen Anrufen

Seit Anfang des Jahres geben sich in ganz Deutschland wieder vermehrt Anrufer als Mitarbeiter des Amtsgerichts Stuttgart aus und mahnen Geldzahlungen an. Oftmals erscheint im Telefondisplay des Angerufenen eine nicht existente Rufnummer oder gar eine Rufnummer des Amtsgerichts Stuttgart.

Zudem sind uns Fälle bekannt geworden, in denen über eine Bandansage die Angerufenen aufgefordert wurden, bei Anerkennung der Forderung auf der Tastatur die „1“ zu drücken oder die “2“, um weitere Auskünfte zu erhalten.
Dadurch soll der Anruf in eine kostenpflichtige Warteschleife umgeleitet werden.

Wir weisen darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts Stuttgart getätigt werden. Zahlungsaufforderungen werden stets schriftlich auf dem Postweg versandt.
Wir empfehlen, beim örtlich zuständigen Polizeirevier Strafanzeige zu erstatten.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)