0900er-Käufe: Eltern haften nicht für ihre Kinder

Autor: Kathrin Helmreich

Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass Eltern nicht für unautorisierte Käufe ihrer Kinder über 0900er-Nummern haftbar gemacht werden können

Wie die ‘RP Online’, der ‘Stern’ und die ‘Süddeutsche Zeitung’ berichten, muss eine Mutter die Rechnung des damals 13-jährigen Sohnes von 1250 Euro nicht bezahlen.

Der Nachwuchs hatte 21 Mal eine 0900er-Nummer genutzt, um für ein an sich kostenloses Computerspiel Extras käuflich zu erwerben. (Az. III ZR 368/16)

Der Dienstleister wollte das Geld einklagen, nachdem sich die Mutter weigerte, die Summe zu bezahlen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zugunsten der Erziehungsberechtigten mit dem Argument, dass wenn der Anschlussinhaber den Kauf nicht autorisiert hat, grundsätzlich der Dienstleister haftet.

So sollen nicht nur Eltern, sondern alle Leute, deren Telefonanschluss ohne ihr Wissen für teure Bestellungen missbraucht werden, schützen.

Free-to-Play Spiele und kostenpflichtige “Upgrades”

Viele Basisspiele sind heutzutage kostenlos. Möchte man jedoch bestimmte Extras, wie neue Spielfiguren, zusätzliche Levels, etc. müssen diese kostenpflichtig zugekauft werden.

Über “Pay by Call” passiert das eher selten, viel eher werden die Einkäufe über die Mobilfunkrechnung abgewickelt, denn viele nutzen inzwischen Smartphone oder Tablet-Computer.

Eine gute Alternative sind Guthaben-Karten aus dem Geschäft, die nur eine begrenzte Summe zur Verfügung stellen.

Quellen: RP Online, Stern, Süddeutsche Zeitung

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