Ab 1. Juni 2025 nur noch selbst das eigene Auto fahren? – Fake-Meldung auf TikTok

Falschmeldung auf TikTok sorgt für Unsicherheit und Aufregung – doch eine neue Gesetzeslage existiert nicht.

Die Behauptung

Ab dem 1. Juni 2025 sollen angeblich nur noch die Halter eines Fahrzeugs selbst damit fahren dürfen. Für Ausnahmen bräuchte man eine kostenpflichtige Genehmigung bei der Zulassungsstelle.

Aufgestellt von: TikTok

Falsch

Falsch! Es gibt keinerlei Gesetzesänderung, die das Autofahren ausschließlich auf den Halter beschränkt. Die Behauptung ist frei erfunden und durch keine amtliche Quelle belegt.

Kurze Faktenübersicht:

  • Keine neuen Gesetze zum 1. Juni 2025.

  • Behörden und Presseagenturen dementieren einstimmig.

  • Fahrzeugnutzung mit gültiger Fahrerlaubnis weiterhin erlaubt.

  • Falschmeldung wurde ohne jede Grundlage auf TikTok veröffentlicht.

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Ein absurder Vorstoß: Nur noch der Autohalter darf ans Steuer?

Diese TikTok-Falschmeldung befeuert absurde Befürchtungen:

Screenshot TikTok
Screenshot TikTok

„Drastische Änderungen ab dem 1. Juni“: Die Falschmeldung im Detail

Auf TikTok kursiert derzeit ein Hinweis für alle Autohalter: Ab dem 1. Juni 2025 sei es nur noch erlaubt, ein Auto zu fahren, wenn man selbst der Fahrzeughalter sei. Wer jemand anderen fahren lassen wolle, müsse zuvor eine Genehmigung bei der Zulassungsstelle einholen. Kostenpunkt: 80 Euro. Es klingt, als wäre diese „Neuregelung“ bereits beschlossene Sache.

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Klingt absurd? Ist es auch. Denn Fakt ist: Es handelt sich um nichts weiter als frei erfundenen Unsinn.

Woher kommt das Gerücht?

Falschinformationen wie diese profitieren vom Überraschungseffekt. TikTok ist ein idealer Nährboden: kurze, emotional aufgeladene Clips erreichen in Sekunden ein riesiges Publikum. Viele Accounts nutzen den Trend, um Reichweite zu generieren. Fakten spielen dabei keine Rolle.

Der Stil erinnert an typische Desinformationsmuster: Man suggeriert staatliche Willkür, schürt Misstrauen gegenüber Behörden und liefert keinerlei Belege.

Was das Gesetz wirklich sagt

Ein Blick in die geltenden Gesetze bringt Klarheit:
In § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) heißt es eindeutig, dass Fahrzeuge von jeder Person mit gültiger Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Eine Halterbindung ist darin nicht vorgesehen.

Selbst der § 248b StGB, der sich mit unbefugter Nutzung von Fahrzeugen beschäftigt, bestraft lediglich das Fahren gegen den Willen des Berechtigten, nicht das Fahren durch Nicht-Halter mit dessen Einverständnis.

Der ADAC und auch der TÜV veröffentlichen regelmäßig Änderungen im Verkehrsrecht. Eine Regelung, wie sie TikTok beschreibt, ist nirgendwo auch nur angedeutet.

Klare Dementi aus offiziellen Quellen

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) fragte bei der Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nach. Die Antwort ist eindeutig:

„Es gibt keine Änderungen in den bestehenden Regelungen dazu, wer ein Fahrzeug führen darf.“

Wäre eine derart weitreichende Änderung geplant, wäre sie längst durch Medien, Fachverbände oder offizielle Portale angekündigt worden. Doch Fehlanzeige.

Fazit

Die Behauptung ist frei erfunden, ein klassisches TikTok-Gerücht ohne Substanz. Weder ist ein Gesetz geplant, das das Fahren auf den Halter beschränkt, noch gibt es irgendeine Verpflichtung zur Beantragung einer „Fahrerlaubnis-Ausnahmegenehmigung“.

Was bedeutet das für dich?
Wenn du ein Auto besitzt, darfst du es weiterhin ganz legal anderen Personen mit Führerschein überlassen. Ganz ohne Zulassungsstellen-Wahnsinn oder Extrakosten.

Quelle: DPA

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MIMIKAMA · FAKTENCHECK

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