Die Europäische Kommission geht erstmals konsequent gegen sehr große Online-Plattformen vor. Mit der Sanktion gegen X (ehemals Twitter) in Höhe von 120 Millionen Euro zeigt sie, dass der Digital Services Act (DSA) mehr ist als Symbolpolitik. Parallel dazu akzeptierte die Kommission bindende Verpflichtungszusagen von TikTok zur Werbetransparenz. Meta (Facebook und Instagram) steht wegen mangelhafter Meldeverfahren unter Beobachtung und muss nachbessern.
Das Ziel der EU: Nutzerinnen und Nutzer vor Täuschung schützen – und Plattformen dazu zwingen, Transparenz herzustellen.
X: Irreführendes „blaues Häkchen“ und fehlende Transparenz
X wurde in drei entscheidenden Punkten für nicht DSA-konform erklärt:
- Die Gestaltung des blauen Häkchens ermöglicht einen „Verifizierungsstatus“ ohne echte Identitätsprüfung. Das begünstigt Täuschung und Fakes.
- Das Werbe-Archiv ist unvollständig, wichtige Angaben fehlen oder sind schwer zugänglich.
- Der Zugang zu öffentlichen Daten für Forschende wird unzulässig eingeschränkt.
X muss innerhalb von 60 bis 90 Arbeitstagen Maßnahmen vorlegen, um diese Mängel zu beheben. Andernfalls drohen fortlaufende Strafzahlungen.
TikTok: Verpflichtungen zur Werbetransparenz jetzt bindend
TikTok hat zugesagt, sein Werbe-Repository an die DSA-Vorgaben anzupassen. Die Kommission hat diese Zusagen für bindend erklärt. Damit entfällt ein Teil des Verfahrens – aber nur unter Bedingungen.
TikTok muss künftig
- den vollständigen Anzeigeninhalt inkl. Linkziele erfassen
- Updates im Archiv spätestens binnen 24 Stunden bereitstellen
- Targeting-Kriterien offenlegen (z. B. Altersgruppen, Geschlecht, Mitgliedstaat)
- bessere Such- und Filteroptionen bereitstellen
Diese Maßnahmen sind essenziell, um Betrug, illegale Werbung, politische Beeinflussung und koordinierte Informationsoperationen besser nachverfolgen zu können.
Frist: je nach Maßnahme zwischen zwei und zwölf Monaten.
Wichtig: Andere Verfahren zu Jugendschutz, Algorithmen, Wahlen und Forschung laufen unabhängig weiter.
Meta: Vorläufige Feststellungen, klare Nachbesserungspflichten
Meta wurde bereits gerügt, weil interne Beschwerdewege, Meldeprozesse und Abhilfeverfahren auf Facebook und Instagram nicht den DSA-Vorgaben entsprechen.
Meta muss diese Mechanismen rechtzeitig korrigieren.
Wie X und TikTok muss auch Meta Forschenden künftig besseren Zugriff auf öffentliche Daten gewähren.
Keine Einschränkung der Meinungsfreiheit
Alle Maßnahmen richten sich ausschließlich an die Plattformbetreiber. Nutzerinnen und Nutzer behalten ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Es geht um Rechenschaft, Nachvollziehbarkeit und Schutz vor Risiken durch Desinformation, Betrug und manipulative Systeme.
Ein Wendepunkt in Europa
Die EU zeigt, dass sie bereit ist, ihre Regeln durchzusetzen. Österreich spielt dabei eine aktive Rolle: Eingaben von Nutzerinnen, Forschenden und zivilgesellschaftlichen Organisationen haben diese Verfahren mit angestoßen.
Der DSA bekommt jetzt praktische Wirkung. Die Tech-Konzerne werden liefern müssen.
Quellen
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_2940
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)

