Ein 17-Jähriger wurde am 20.2.2015 auf Facebook von einer Frau kontaktiert und nach einem Skype-Chat erpresst!

Nach einem Gespräch im Facebook-Chat, forderte sie den 17-Jährigen auf, mit Ihr zu skypen.

Dort nahm die Dame sexuelle Handlungen an sich vor und forderte den 17 – Jährigen auf, sich ebenfalls auszuziehen. Diese berichtete Regionews.at

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(Symbolbild)

Der Junge solle sich nun ebenfalls entkleiden und sexuelle Handlungen an sich vornehmen. Der Junge kam der Aufforderung nach. Am Ende des Chats wurde der Junge erneut kontaktiert und über den Facebok-Chat dazu aufgeforfert 5.000 EUR per Western Union auf ein Konto nach Frankreich zu überweisen.

Würde er dies nicht tun, dann würde die gespeicherte Aufnahme auf YouTube veröffentlicht werden.

Der Junge erstatte Anzeige.

Quelle: Regionews

Warnung vor Sex-Falle auf Facebook

Die Polizei warnte 2013 vor Sex-Erpressern im Internet: Sie verführen Männer, sich vor der Kamera zu befriedigen – und drohen dann, die Videos auf Facebook oder YouTube zu zeigen. Allein in Mittelhessen gibt es mindestens zehn Opfer.

Die Opfer der Erpresser werden in sozialen Netzwerken von ihnen unbekannten Frauen kontaktiert, die dann die Unterhaltung auf einer Videoplattform wie Skype fortsetzen wollten, wie die Polizei Gießen mitteilte.

Dort zeigten sich die Frauen nackt und forderten ihre Gesprächspartner auf, sich auszuziehen und an sich herumzuspielen. Die Videos von den onanierenden Männern würden gespeichert. Von den Frauen komme der Vorschlag, sich gegenseitig als Freunde bei Facebook hinzuzufügen. V

TIPP

RAT AUF DRAHT hat folgenden TIPP veröffentlicht!

In Falle getappt – was tun?

  • Kontakt sofort abbrechen. Skype direkt beenden.
  • NICHT bezahlen! Die Erfahrungen haben gezeigt, dass das Bezahlen nicht vor der Veröffentlichung schützt. Ganz im Gegenteil folgten danach weitere Forderungen und die Erpressung endete nicht!
  • Lass dich auch nicht zu weiteren sexuellen Handlungen vor der Kamera erpressen!
  • Du kannst auch versuchen, als Antwort folgenden Text zu schicken: “Ich bin der Vater/die Mutter des Burschen, den Sie gerade gefilmt haben. Es ist nach §207a “pornografische Darstellung Minderjähriger” verboten, pornografische Aufnahmen von Personen unter 18 zu machen, zu besitzen und auch zu veröffentlichen. Sollten Sie dies dennoch tun, werde ich nicht davor zurück schrecken, Anzeige zu erstatten.” Denn dieser Paragraph gilt in ganz Europa und schreckt Betrüger häufig schon als Androhung ab.
  • Solltest du tatsächlich auf einer Plattform das Video von dir entdecken, wende dich gleich an die Betreiber der Seite. Gerade Facebook z.B. löscht Videos mit sexuellem Inhalt sehr schnell.
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