Seit Jahren kommt speziell zur Urlaubszeit das Thema “Hunde in Dänemark” zur Sprache. Welche Gesetze gelten dort? Welche Gesetze galten dort? Was sollten Urlauber beachten? Das Thema “Hunde in Dänemark” ist vielfältig und spiegelt verschiedene Standpunkte wider.

Hinweis von uns an dieser Stelle: zu dem Thema „Urlaub mit Hund in Dänemark“ haben wir bereits mit dem Verein Fair Dog einen Artikel veröffentlicht. Im Rahmen einer vernünftigen Diskussion haben wir auf die Reaktionen zu dem Artikel allen Stimmen angeboten, einen Gastartikel bei uns veröffentlichen zu können. Eine andere Sichtweise zu diesem Thema gibt es daher in diesem Artikel von dk-ferien.de.

 Dieser Artikel ist ein Gastartikel

Der jährlich unbegründete Aufruhr über das dänische Hundegesetz

Jedes Jahr, wenn die Sommerferien beginnen, gibt es eine Vielzahl von Innformationen für Urlauber, die mit ihrem Hund nach Dänemark reisen wollen. Die Emotionen kochen schnell hoch und über. Manche sind reißerischer Natur, was dann Reichweite mit sich bringt. Leider spielen diese mit den Ängsten der Menschen.

Wir wollen helfen. Wir stellen Ihnen hier Informationen zusammen, die das Hundegesetz in Dänemark, die in den Medien geschriebenen Vorfälle und die Erfahrungen von Urlaubern berücksichtigen.

Dänemark ist immer noch eines der hundefreundlichsten Reiseländer in Europa. Rund 150.000 Hunde verbringen unseren Informationen nach jedes Jahr die schönsten Wochen des Jahres mit ihren Besitzern in Dänemark. Sie können Ihren Hund ohne größere Voraussetzungen oder Quarantäne-Zeiten mit in Deutschlands Nachbarland nehmen. Ihr Hund ist in Dänemark willkommen. Das erleben wir selbst immer und immer wieder und zahlreiche Urlauber ebenfalls.

Wir erzählen Ihnen keine Märchen. Machen Sie sich selbst ein Bild. Fragen Sie Urlauber, die immer und immer wieder nach Dänemark reisen. MIT Ihrem Hund!

Das Hundegesetz in Dänemark – Worum geht es?

Das Dänische Hundegesetz (Hundeloven) wurde 2010 beschlossen und in Kraft gesetzt. Es regelt unter anderem die Registrierung, Pflichten des Hundehalters, Leinen- und Maulkorbvorschriften. Und es stuft Hunde nach bestimmten Rassen ein. Einigen Hunderassen sind in Dänemark verboten. Dies betrifft Haltung und Züchtung.

Hunderasseliste – Einstufung / Hunde, die in Dänemark verboten sind

Folgende 13 Hunderassen sind in Dänemark verboten (Haltung & Zucht) :

  • Pitbull Terrier
  • Tosa Inu
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Amerikanische Bulldogge
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Ovtcharka
  • Kaukasischer Ovtcharka
  • Südrussischer Ovtcharka
  • Tornjak
  • Sarplaninac

(Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle:https://www.retsinformation.dk/Forms/r0710.aspx?id=145381 )


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Ebenfalls verboten sind Kreuzungen der oben genannten Rassen.

Zum Vergleich finden Sie hier die Rasseliste, die in Deutschland gilt und die deutlich mehr Hunderassen als gefährlich einstuft: http://katalog-hunde.de/news/diverse/ge-Hunde.html

Wann darf wer anordnen, dass ein Hund eingeschläfert werden soll?

In §6 des ursprünglichen dänischen Hundegesetzes galt wirklich, dass angeordnet werden durfte, einen Hund einzuschläfern, wenn „ein Hund bei einem Überfall einen Menschen oder einen anderen Hund mit einem Biss stark verletzt hat“.

Das ist seit 2014 NICHT MEHR DER FALL!

Seit Juli 2014 gilt:

  • Bei schweren Beißattacken entscheidet nicht allein die Polizei. Es wird ein Sachverständiger (Tierarzt) hinzugezogen. Dieser soll feststellen, ob die Beißerei durch ein natürliches Verhalten der Hunde entstanden ist. In einem solchen Fall wird NICHT eingeschläfert. Zudem kann der Hundehalter eine Entscheidung vor Gericht anfechten. Bis zu einem Urteil ist das Tier im Tierheim unterzubringen.
  • Im Gegensatz zu Deutschland dürfen Grundbesitzer streunende Hunde nicht einfach erschießen.

Das heißt:

Beißereien, die zwischen Hunden natürlich mitunter geschehen, ziehen nicht automatisch nach sich, dass ein Hund eingeschläfert werden soll!

Entgegen mancher reißerischen Berichte und Behauptungen angeblicher hundefreundlicher Vereine ist in Dänemark KEIN EINZIGER Urlaubshund je eingeschläfert worden.

Wir empfehlen unseren Urlaubern die folgenden Bestimmungen zu beachten:

– An den Stränden besteht in der Zeit von 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.

– In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. Ausnahme: In Hundewäldern dürfen Hunde ohne Leine laufen.

– In Restaurants sind Hunde nicht erlaubt. Es sei denn das Unternehmen verfügt über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Blindenhunde sind von dieser Bestimmung ausgenommen.

Ansonsten gilt zuhause wie auf Reisen:

Jeder Besitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund keinen Schaden anrichtet. Dafür ist er verantwortlich. Überall. Egal an welchem Ort.

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Quellen:

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