Und wieder wurden Polizisten mit einem Laserpointer geblendet: im Juni wurde wurde bereits bekannt, dass ein Mann mit einem Laserpointer auf einen Polizei-Helikopter zielte [1], nun gab es einen weiteren Fall.
Die Polizei Frankfurt am Main informiert:
■ WAS IST PASSIERT
#Frankfurt–#Kalbach: Am Sonntag, den 7. August 2016, gegen 00.20 Uhr, befanden sich zwei Polizeibeamte zu Fuß unterwegs durch die Kalbacher Hauptstraße.
Plötzlich wurde einer der beiden Beamten, ein 31-jähriger Polizeikommissar, von einem grünen Laserstrahl am Kopf angeleuchtet.
Der Ausgangspunkt konnte in einer Entfernung von etwa 150 Metern lokalisiert und der Beschuldigte nach kurzer Nacheile festgenommen werden. Der Festgenommene, ein 21-jähriger Frankfurter, führte einen Laserpointer der Leistungsklasse 3 mit sich. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde der junge Mann wieder entlassen.
■ POLIZIST TAGELANG MIT BLENDUNG BELASTET
Der 31-jährige Beamte musste sich auf Grund der Sehbeeinträchtigung einer ärztlichen Behandlung unterziehen. Die Untersuchung der Augen ergab, dass zum Glück keine Verletzung vorliegt, der „Blendeffekt“ aber dennoch einige Tage andauern kann.
■ LEISTUNGSKLASSE BEI LASERN
Entsprechend der Gefährlichkeit für den Menschen sind Laser in Geräteklassen eingeteilt. Das geht von Klasse 1 bis Klasse 4.
Laser der Klasse 3 (3R) sind gefährlich für das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut. (3B)
❗❗ #STRAFTAT / ES DROHT KNAST ❗❗
Wer auch immer denkt, das sei lustig oder Sonstiges: Lasst das bitte einfach! Das Leuchten mit dem Laser in das menschliche Auge kann den Tatbestand der „Gefährlichen Körperverletzung“ erfüllen.
Bei Verurteilung bedeutet das: #Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren! In minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Eure #Polizei #Ffm
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)

