3.965 Hate-Speech-Verfahren in Bayern

Kampf gegen Hass im Netz – die bayerische Justiz hat in den vergangenen beiden Jahren 3.965 Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet geführt. Das teilte das Justizministerium in München mit.

Autor: Tom Wannenmacher

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“Wer die Meinungsfreiheit und die Demokratie schützen will, muss Hass im Netz konsequent bekämpfen.”

Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich vollzieht den Wechsel des Hate-Speech-Beauftragten der Bayerischen Justiz. Er verabschiedet Oberstaatsanwalt Klaus Dieter Hartleb, der Richter am Oberlandesgericht München wird. Gleichzeitig führt er Staatsanwältin Teresa Ott als neue Hate-Speech-Beauftragte ein.

Eisenreich zum bisherigen Hate-Speech-Beauftragten Hartleb: „Wer die Meinungsfreiheit und die Demokratie schützen will, muss strafbaren Hass im Netz konsequent bekämpfen. Bayerns Erfolge im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz sind dem großen Einsatz unserer Ermittlerinnen und Ermittler zu verdanken. Unsere 22 Sonderdezernenten und Ihr tatkräftiges Handeln als erster Hate-Speech-Beauftragter Deutschlands haben hierzu einen wesentlichen Beitrag geleistet. Herzlichen Dank für all das, was Sie und Ihre Kollegen in den vergangenen Jahren für die Justiz geleistet haben. Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute.“

Teresa Ott, zuletzt Vertreterin von Klaus Dieter Hartleb, wird als neue Hate-Speech-Beauftragte eingeführt. 

Eisenreich: „Ihren bisherigen Aufgaben haben Sie sich stets mit großer Fachkompetenz und Tatkraft gewidmet. Sie haben das Projekt von Beginn an begleitet und konnten in den vergangenen Jahren wertvolle Erfahrung im Kampf gegen Hate Speech sammeln. Für Ihre neuen Aufgaben wünsche ich Ihnen alles Gute.“

Hintergrund: Die Hate-Speech-Spezialisten haben in zwei Jahren insgesamt 3.965 Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet geführt.

  • Zum 1. Januar 2020 hat Bayerns Justizminister Georg Eisenreich Deutschlands ersten Hate-Speech-Beauftragten zentral für die bayerische Justiz und Sonderdezernate bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften für die Bekämpfung von Hate Speech eingerichtet.
  • Die Hate-Speech-Spezialisten haben in zwei Jahren insgesamt 3.965 Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet geführt.
  • Zur effektiven Bekämpfung von Hate Speech hat das bayerische Justizministerium Online-Meldeverfahren für Online-Straftaten mit verschiedenen Kooperationspartnern eingerichtet.
  • Die Justiz schützt Journalistinnen und Journalisten: Mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) wurde 2019 das Projekt „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ ins Leben gerufen. Das Motto: „Erst anzeigen, dann löschen“. Bereits 115 Medienunternehmen unterstützen die Initiative aktuell.
  • Die Justiz schützt Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie Abgeordnete des Landtages, des Bundestages und des EuropaparlamentsKommunale Mandatsträger und Abgeordnete können seit September 2020 in einem Online-Meldeverfahren schnell und einfach Anzeigen und Prüfbitten an die Generalstaatsanwaltschaft München übermitteln. Der Minister: „Bislang nutzen 160 Kommunalpolitikerinnen und -politiker sowie Abgeordnete das Meldeverfahren.“
  • Die Justiz schützt Jüdinnen und Juden in Bayern: Die Justiz bietet gemeinsam mit der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) ein Online-Meldeverfahren für Opfer judenfeindlicher Straftaten an. Minister Eisenreich: „Damit antisemitische Motive nicht im Dunkeln bleiben, haben die Antisemitismus-Beauftragten der Generalstaatsanwaltschaften einen Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt. Mit dem Leitfaden können antisemitische Motive leichter entschlüsselt werden (z. B. anhand von Nazi-Jahrestagen oder Codes).“ Der Zentrale Antisemitismus-Beauftragte der bayerischen Justiz ist bayernweit für Verfahren mit besonderer Bedeutung zuständig.
  • Im Juli 2022 startete Bayern ein neues Kooperationsmodell für Opfer von Hate Speech. Es sieht eine einfache Anzeigemöglichkeit für Hate-Speech für alle Bürgerinnen und Bürger vor. Justizminister Eisenreich: „Gemeinsam mit dem Sozial- und Innenministerium haben wir die Kooperation mit der baden-württembergischen Meldestelle ‚REspect!‘ gestartet. Wir wollen damit noch effizienter gegen Hasskriminalität vorgehen. Alle Bürgerinnen und Bürger haben dabei die Möglichkeit, Hate Speech online an die Meldestelle zu melden. Dazu bekommen sie eine Beratung, was mir persönlich wichtig ist.“

Den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern stehen unter www.bayern-gegen-hass.de Links und Informationen zu allen Angeboten der Staatsregierung rund um das Thema Hate Speech zur Verfügung.

Wie funktioniert das Meldeverfahren?

  • Bürgerinnen und Bürger erreichen die Meldestelle „REspect!“ des Demokratiezentrums Baden-Württemberg über www.meldestelle-respect.de.
  • Eingehende Meldungen von Hass-Botschaften werden dann von der Meldestelle auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüft und über das Bundeskriminalamt an das zuständige Landeskriminalamt weitergeleitet. Minister Eisenreich: „Nicht alle Kommentare, die unfreundlich oder geschmacklos sind und Menschen verletzen, überschreiten die Grenze zur Strafbarkeit. Die strafrechtlich relevanten Nachrichten werden den Staatsanwaltschaften durch die Polizeibehörden vorgelegt.“
  • Neben der Aufnahme von Anzeigen spielt auch die Beratung eine wichtige Rolle. Wie gehe ich mit Hate Speech um? Wie kann ich sie anzeigen? Wie erreiche ich eine Löschung?
  • „REspect!“ arbeitet in Baden-Württemberg bislang sehr erfolgreich. Laut „REspect!“ führen etwa 95 Prozent der dort geprüften und an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleiteten Meldungen zu Ermittlungsverfahren.

Quelle

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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