Mit 30.000 Followern ist man ein Promi

Autor: Kathrin Helmreich


Liebe Leserin, lieber Leser,

jeden Tag strömt eine Flut von Informationen auf uns ein. Doch wie viele davon sind wirklich wahr? Wie viele sind zuverlässig und genau? Wir bei Mimikama arbeiten hart daran, diese Fragen zu beantworten und dir eine Informationsquelle zu bieten, der du vertrauen kannst.

Aber um erfolgreich zu sein, brauchen wir deine Hilfe. Du hast es in der Hand, eine Welt voller vertrauenswürdiger Informationen zu schaffen, indem du uns jetzt unterstützt. Jede Unterstützung, ob groß oder klein, ist ein wichtiger Beitrag zu unserer Mission.

Werde Teil einer Bewegung, die sich für die Wahrheit einsetzt. Deine Unterstützung ist ein starkes Signal für eine bessere Informationszukunft.

❤️ Herzlichen Dank

Du kannst uns entweder via PayPal oder mittels einer Banküberweisung unterstützen. Möchtest Du uns längerfristig unterstützen, dann kannst Du dies gerne mittels Steady oder Patreon tun.


Ab 30.000 Followern ist man berühmt
Ab 30.000 Followern ist man berühmt

Britische Werbeaufsicht setzt Benchmark für „Celebrities“ – Strengere Regeln für Werbung

Jeder Social-Media-Nutzer, der 30.000 Follower oder mehr hat, ist eine Berühmtheit. So hat es zumindest die britische Werbeaufsicht Advertising Standards Authority (ASA) bestimmt. Die ASA hat die Grenze von 30.000 Followern auf Plattformen wie Instagram oder Twitter als Benchmark bestimmt, ab wann für einen Social-Media-Nutzer andere Regeln gelten, was Werbung anbelangt.

Eine Influencerin wurde aufgrund dieser neuen Definition von der ASA gerügt.

„Wir haben entschieden, dass mehr als 30.000 Follower bedeuten, sie hat die Aufmerksamkeit einer signifikanten Anzahl von Menschen. Da sie ein großes Publikum hat, bei dem sie auch sehr beliebt ist, haben wir entschieden, dass es sich bei ihr um eine Berühmtheit handelt, auf die der CAP zutrifft“,

schrieb die ASA in einem Statement über die Influencerin. Beim CAP handelt es sich um den „UK Code of Non-broadcast Advertising, Sales Promotion and Direct Marketing“, ein Regelwerk für Werbung.

Promis dürfen nicht für Medizin werben

Bei der betroffenen Influencerin, die zum Präzedenzfall für diese Definition wurde, handelt es sich um die Bloggerin Sarah Willox Knott. Auf ihrer Instagram-Seite mit dem Namen „ThisMamaLife“ hat Knott in einem Posting ein Sedativ angepriesen.

Das verstoße jedoch gegen ein Gesetz in Großbritannien, laut dem prominente Personen keine Werbung für Medizin machen dürfen. Im Februar 2019 lud Knott ein Bild auf ihrer Instagram-Seite hoch, auf dem im Hintergrund deutlich eine Packung Phenergan-Schlaftabletten zu sehen war. Das Bild war mit der Aufschrift „Pharmacy Only“ (Nur in der Apotheke erhältlich) untertitelt.

Ab 30.000 Followern für alle die gleichen Regeln

Die Herstellerfirma Sanofi, die für die Werbung bezahlt hatte, argumentierte, Knott habe im Vergleich zu großen Berühmtheiten keine hohe Anzahl an Instagram-Followern. Die ASA dagegen hat Knott mit ihren über 32.000 Followern als Berühmtheit definiert.

In Zukunft wird die Grenze von 30.000 Followern als Referenzwert dafür dienen, ob die Werberegeln für Prominente gelten. Jeder, dessen Account über diesem Wert liegt, muss sich gleichermaßen an den CAP halten.

Quelle: pressetext
Artikelbild: Diego Cervo / Shutterstock


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Mehr von Mimikama