Bremerhaven-Wulsdorf: Die Ermittler der Ortspolizeibehörde Bremerhaven beschäftigen sich derzeit mit einem Vorfall, bei dem am 5. März 2017 gefälschte Markenschuhe aus einem Auto heraus in Bremerhaven-Wulsdorf verkauft wurden.

Der Handel mit Produktfälschungen ist sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer strafbar.

Hinweise

  • Wer gefälschte Produkte kauft macht sich grundsätzlich strafbar
  • Größte gesundheitliche Gefahr bei pharmazeutischen Präparaten
  • Achtung, Steuerhinterziehung bei gefälschten Produkten, auch Zigaretten
  • Billige Plagiate haben eine billige Qualität
  • Hohe Geldstrafen und Klagen der Markenhersteller drohen

Hinweise werden unter der Telefonnummer 953-4444 erbeten.

Plagiate aus dem Kofferraum

Am frühen Sonntagnachmittag, 14.15 Uhr, wurde die Polizei von Zeugen in die Memeler Straße gerufen.

Dort sollten zwei Männer aus einem Kofferraum heraus Markenschuhe verkaufen. Am Einsatzort konnten der 44-jährige Fahrer und sein 34-jähriger Begleiter angetroffen werden.

Tatsächlich verkauften Sie an Ort und Stelle illegal Schuhe. Auf Vorhalt der Streifenwagenbesatzung gaben sie an, die Markenschuhe günstig in Bremen gekauft zu haben und sie nun mit einer Gewinnspanne weiter zu verkaufen.

Mit Hilfe der örtlichen Zollbehörde erhärtete sich der Verdacht der Markenproduktfälschung. Bei den Markenschuhen handelte es sich nicht um Originale.

Annähernd 60 Paar Schuhe wurden von der Polizei sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.

Die Ermittlungen dauern an.

Kein Kavaliersdelikt

Die meisten Menschen sehen in der Produktpiraterie immer noch ein Kavaliersdelikt.

Die Palette reicht von der Kleidung über Zigaretten und Alkoholika bis hin zum Schmuck und zu den Kosmetika.

Im Bereich der Softwaremedien werden von den Originalen Raub- oder Schwarzkopien angefertigt. Am gefährlichsten ist zweifellos der Erwerb gefälschter pharmazeutischer Präparate. Bei Medikamenten ist ganz besondere Vorsicht geboten.

Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven weist an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass der Verkauf und der Erwerb gefälschter Ware grundsätzlich strafbar ist.

Quelle: Polizei Bremerhaven

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