Bei „Minecraft” hat sich ein Mann als 9 jähriges Mädchen ausgegeben.

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Im Moment macht auf Facebook ein Statusbeitrag die Runde, welcher eine Warnung darstellt. Angeblich habe sich ein Mann als 9-Jähriges Mädchen ausgegeben und sich dadurch in WhatsApp-Gruppen geschlichen um sich hier auszutauschen!

Es handelt sich um diese Warnung- bzw. um diesen Statusbeitrag auf Facebook

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Der Statusbeitrag als Wortlaut:

Passt gut auf Eure Kinder auf…

Wir haben einen Infobrief von der Grundschule bekommen.
In dem Internetspiel „Minecraft“, hat sich ein erwachsener Mann als 9 jähriges Mädchen ausgegeben.
Die Handynummern wurden von den Kindern ausgetauscht und diese Person wurde in die Whatsapp-Gruppe von den 9-10 jährigen Mädchen eingeladen.
Durch Zufall, hat man herausgefunden, dass das Mädchen ein erwachsener Mann ist, der sozusagen nix in dieser Whatsapp-Gruppe zu suchen hat!
Die Polizei wurde eingeschaltet.

Beobachtet Eure Kinder und seid aufmerksam!
Whatsapp ist eigentlich erst ab 16 Jahre gedacht.

Stimmt die Aussage?

Ja! In Berlin wurde ein Tatverdächtiger wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Zwangsprostitution festgenommen

Bei der Staatsanwaltschaft und dem Landeskriminalamt Berlin wurden umfangreiche Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Zwangsprostitution zum Nachteil von Mädchen zwischen 9 und 14 Jahren geführt.

Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, unter Verwendung mehrerer Profile auf WhatsApp und in sozialen Netzwerken auf die Mädchen eingewirkt zu haben, um diese sexuell zu missbrauchen und auch an andere Männer, mit denen er über das sog. Darknet in Kontakt trat, für sexuelle Handlungen zu vermitteln.

Cybergrooming

Dabei gab er sich u. a. als 13-jähriges Mädchen und deutlich jüngerer Mann aus, um durch das Zusammenspiel der erfundenen Personen im Chat das Vertrauen der Mädchen zu gewinnen.

Hierbei ging der Tatverdächtige äußerst konspirativ vor und nutzte für die Kommunikation mit Kindern und Freiern ausschließlich offene und frei zugängliche WLAN-Hotspots.

Durch intensive Ermittlungen unter Einsatz verdeckter Maßnahmen sowie technischer Mittel konnte der Tatverdächtige identifiziert werden.

Polizei konnte Beweismittel sicherstellen

Am 21. März 2017 wurde der Haftbefehl gegen den 36-jährigen Tatverdächtigen vollstreckt und anschließend an 4 Orten in Berlin sowie weiteren 19 Orten bei potentiell Geschädigten und Kontaktpersonen im Bundesgebiet und in Österreich durchsucht.

Es konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden.

An den Ermittlungen zur Identifizierung des Tatverdächtigen waren zeitweise auch Beamte aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Sachsen beteiligt.

Der Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft.

Quelle: Polizei Berlin vom 24.3.2017


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