Geldstrafe für Volksverhetzung im Internet

Internet-Plattformen sind kein rechtsfreier Raum. Erfahren Sie bei Mimikama, wie Volksverhetzung im Netz geahndet wird und welche Strafen drohen

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Oberbayern Süd: Die Polizei weist immer wieder darauf hin, dass Internet-Plattformen keinen rechtsfreien Raum darstellen!

Wie die Polizei Oberbayern Süd auf der entsprechenden Facebook-Seite berichtet, wurde im Februar 2016 eine Körperverletzung in einer Asylbewerberunterkunft in Bad Aibling gemeldet.

Die Medien berichteten darüber auch auf Facebook. Unter einem solchen Post setzte ein User einen Kommentar ab. (siehe Beitragsbild)

Ermittlungen führten zu einem 48-jährigen Beschuldigten – ein Strafbefehl erging.

Bei der Gerichtsverhandlung im Januar wurde die Strafbarkeit als Volksverhetzung und Öffentliche Aufforderung zu Straftaten bestätigt (§ 111, § 130 StGB).

Das Urteil mit einer Geldstrafe von 175 Tagessätzen ist rechtskräftig.

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