Stelle dir vor, jemand postet auf Facebook eine Suchmeldung. Von mir aus eine Suchmeldung zu den eigenen erwachsenen Kindern, oder den er erwachsenen Nichten, Neffen, Enkeln oder wem auch sonst. Nehmen wir einmal an, die Polizei äußert sich zu dieser Suchmeldung auf Facebook nicht und gibt selbst keine Suchmeldung dazu heraus.

Gehe an dieser Stelle in dich und frage dich kurz selbst. ob du diesen privaten Suchaufruf teilen würdest. Gehe kurz in dich und frage dich, ob das Teilen einer Suche sinnvoll ist, wenn diese nicht von der Polizei veröffentlicht wurde. Gehe ebenso in dich und überlege, inwiefern erwachsene Menschen das Recht haben, frei heraus wählen zu dürfen, wann und wohin sie gehen und inwieweit sie dafür Rechenschaft ablegen müssen.

Frage dich selbst, was meinst Du, was die Gesuchten darüber denken? Möchten die ihren Namen und einen Teil Ihrer Lebensgeschichte auf Facebook oder weit verbreiteten Messenger-Nachrichten lesen? Gerade dann, wenn man aus freien Stücken entschieden hat, einfach mal abzuhauen? Es handelt sich bei diesen Fragestellungen erst einmal um ein potentielles Szenario, welches jedoch bereits mehrfach reale Pendants hatte.

Und nun stehst du da, siehst einen dieser Suchaufrufe, zu dem du keinerlei Polizeimeldung findest. Niemand kann dir verbieten, diesen Inhalt zu teilen. Dennoch solltest du zuvor abwägen, warum du Suchmeldungen teilst und zu wessen Vorteil diese am Ende sind. Dabei gilt es natürlich auch zu bedenken, wer da gesucht wird, warum jemand gesucht wird und ob der Gesuchte auch gefunden werden will.

Die Faustregel

Immer wieder gibt es Suchmeldungen auf Facebook, welche nicht von der Polizei stammen, sondern von Familienangehörigen. Diese mögen teilweise gut gemeint sein und auf den ersten Blick auch nötig erscheinen. Man fragt sich dann so manches Mal, warum die Polizei diese Suche nicht veröffentlicht. Gehen wir auf einen realen Fall ein: im Oktober 2015 gab es einen privaten Suchaufruf in Ellwangen. Hierzu sagte die entsprechende Polizeistelle uns gegenüber:

Der Fall ist bekannt. Die Polizei sieht keinen Anlass für eine polizeiliche Öffentlichkeitsfahndung. Es bestehen keinerlei Anzeichen/Hinweise darauf, dass die Kinder sich in Gefahr befinden oder eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die Polizei distanziert sich erheblich von dem privaten Fahndungsaufruf (des Vaters). Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass private Fahndungsaufrufe strafrechtliche Folgen haben können.

Was im Grunde gut gemeint ist, stört oftmals auch die Arbeit der Polizei. So wurde speziell bei dieser Suche von Angehörigen auf eigene Faust und unabhängig von der Polizeiarbeit eine Suchseite auf Facebook angelegt. Auf dieser Seite wurden nun aus privater Quelle parallel Suchmeldungen und Bilder hochgeladen.

Keine Absprache mit der Polizei

An dieser Stelle übte die Polizei auch Kritik aus, so wird der Sprecher der Polizeidirektion Aalen, Bernhard Kohn, auf Schwäbische.de mit der Aussage wiedergegeben:

„Wir wären beim jetzigen Stand der Dinge nicht an die Öffentlichkeit gegangen.“

Öffentliche Suchmeldungen gebe man heraus, wenn alle anderen Mittel nicht zum Erfolg geführt haben, bzw. wenn die Gesundheit oder das Leben der vermissten Person unmittelbar in Gefahr seien. Es sind dann genau diese Suchmeldungen der Polizei, welche man teilen und verbreiten kann.

Schutz der Persönlichkeit

Die Polizei gibt an, dass die meisten Vermisstenfälle durch normale Polizeiarbeit wie Befragung oder gezielte Suche aufgeklärt werden, eine öffentliche Suchmeldung sei nur in den wenigsten Fällen notwendig. Kohn sagt dazu ebenfalls auf Schwäbische.de:

„Der Vermisste erleidet den Verlust seiner Privatsphäre. Das sind Dinge, die wir sehr eng sehen.“

Auch wir haben dies schon bemerkt: so gab es vor ein paar Monaten ebenfalls eine vermisste Person, jedoch keine Meldung der Polizei. Während einer großen Suche auf Facebook bekamen wir Kontakt zu der gesuchten Person, welche uns deutlich und glaubhaft mitteilen konnte, dass dieses “Untertauchen” beabsichtigt war und dass man aus Schutz vor einem bestimmten Umstand nicht gefunden werden wollte.

Nur Polizeisuchmeldungen teilen

Aus dieser Erfahrung wissen auch wir: bitte nur Polizeimeldungen teilen! Alles andere ist zwar gut gemeint, kann jedoch Polizeiarbeit stören, bzw. so gar nicht im Sinne einer verschwundenen Person sein.


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


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