Ländersperren im Internet aufgeweicht. Streaming-Abos ab 2018 auch im Ausland nutzbar!

Viele sächsische Verbraucher kennen das: Im Strandurlaub in Spanien die deutsche Lieblingsserie streamen – das funktioniert kaum. Meist erscheint ein Sperrbildschirm mit einer Mitteilung wie „Dieser Inhalt ist in deinem Land leider nicht verfügbar“. Grund dafür ist das sogenannte Geoblocking. Durch Geoblocking-Mechanismen wird der grenzüberschreitende Abruf von Filmen, Serien oder Musik blockiert. Und zwar immer dann, wenn die entsprechenden Lizenzrechte im Land des Abrufs nicht vorhanden sind beziehungsweise vom Streaming-Anbieter nicht für dieses Land erworben wurden.

[vc_message message_box_color=“grey“ icon_fontawesome=“fa fa-info“]Eine Information der Verbraucherzentrale Sachsen[/mk_info]

Zu Recht fragen sich die Streamingkunden, wieso es Nutzungsbeschränkungen für Inhalte gibt, für deren Nutzung sie bezahlt haben.

„Tatsächlich fordern die Verbraucherzentralen bereits seit langem, dass gekaufte Dienste ungeachtet von Ländergrenzen nutzbar sein müssen“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir halten das einfach nur für eine Selbstverständlichkeit.“

Das Europäische Parlament hat nun marginale nutzerfreundliche Änderungen beschlossen, die im kommenden Jahr in Kraft treten. Nach der neuen so genannten Portabilitätsverordnung können ab 2018 kostenpflichtig in Deutschland abonnierte Streaming-Dienste wie beispielsweise Maxdome, Netflix oder Sky Ticket auch vom EU-Ausland aus voll genutzt werden – allerdings nur für eine begrenzte Zeit und nach Authentifizierung.

Welcher Zeitraum hinter „begrenzter Zeit“ steht, ist in der Verordnung nicht näher definiert. Für die Authentifizierung – also den Nachweis des Wohnsitzes – müssen die Anbieter bei Vertragsschluss und Vertragsverlängerung prüfen, in welchem Land der Abonnent hauptsächlich lebt. Die Möglichkeiten in der Praxis reichen hier vom Personalausweis bis hin zur IP-Adresse des Abonnenten.

Einer weiteren Lockerung der Beschränkungen verweigert sich das EU-Parlament jedoch derzeit und macht damit einen Kniefall insbesondere vor der Filmindustrie, die um ihre Einnahmen fürchtet.

Weiterhin nicht grenzüberschreitend nutzbar sind Auf gebühren- oder werbefinanzierte Streaming-Angebote (beispielsweise die Mediatheken von ARD und ZDF, TV Now oder 7TV) wird man daher vom EU-Ausland aus auch zukünftig ebenso wenig zugreifen können. wie auf die Lieblingsserie in einer britischen Mediathek oder einem spanischen Streaming-Dienst. Auch Angebote außerhalb der sind weiterhin nicht für Verbraucher in Deutschland bzw. der EU frei abrufbar..

„Mit einem längst überfälligen europäischen digitalen Binnenmarkt hat das nichts zu tun“, findet Henschler.

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