Karlsruhe – Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 9. Juni 2017 den Haftbefehl gegen den 31- jährigen syrischen Staatsangehörigen Akram A. aufgehoben und seine Freilassung angeordnet. Der Beschuldigte war am 7. Februar 2017 im Landkreis Vorpommern-Greifswald festgenommen worden.

Akram A. wird zur Last gelegt, eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person vergewaltigt und dadurch ein Kriegsverbrechen begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 VStGB). Darüber hinaus wird er verdächtigt, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB). So soll er in Syrien einen Kontrollposten des sogenannten Islamischen Staates befehligt haben. Dabei soll er Anfang 2016 eine Syrerin vergewaltigt haben, als diese versuchte, mit ihren Kindern aus dem vom „IS“ beherrschten Territorium zu flüchten.

Die weiteren Ermittlungen lassen nunmehr jedoch auch einen anderen Geschehensablauf möglich erscheinen. Vor diesem Hintergrund war der für die Vollstreckung von Untersuchungshaft aber notwenige dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben. Die Bundesanwaltschaft hat daher beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Aufhebung des Haftbefehls beantragt.


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