Am 27.6.2017 wurde abermals ein Thema auf Facebook in Form eines Statusbeitrags, inkl. einer Abbildung, in Umlauf gebracht, über welches wir bereits 2015 berichtet haben.
Auszug des Beitrages auf Facebook: “Hierbei handelt es sich um den sogenannten Weinberg’schen Umlegeapparat. Dabei wird das Rind von deutschen Metzgern in den Apparat geführt, wobei vorne der Kopf herausschaut. Dann wird die Hintertüre geschlossen, das Rind von oben mit einem Metallbügel, wie in der Achterbahn, festgehalten und nach einer mechanischen Verengung des Apparates maschinell auf den Rücken gedreht.”
Der Statusbeitrag als Wortlaut:
Stimmt die Aussage?
Tatsächlich gab es diese Methode wirklich- aber nicht in Deutschland! Der Ersteller auf Facebook schreibt:
[vc_message message_box_color=“grey“ icon_fontawesome=“fa fa-info“]Dabei wird das Rind von deutschen Metzgern in den Apparat geführt …[/mk_info]
In Deutschland kam diese Maschine an Schlachthöfen nie zum Einsatz, da es veterinärrechtlich nicht erlaubt ist. Es geht um die Schlachtweise des Apparates, da dieser das Tier nicht erschießt, bevor es geschächtet wird.
Wir haben im Zuge unserer Recherchen klare Aussagen bekommen, dass auf Schlachthöfen in Deutschland dieser Umlegeapparat nie zum Einsatz kam, jedoch aus erster Quelle auch ein Foto zugesendet bekommen, welches im August 2013 auf einem französischen Schlachthof aufgenommen wurde und diesen Apparat zeigt.
Nach der Veröffentlichung des Videos durch L214 im Jahre 2008, gab es massive Proteste in Frankreich. 2013 führte der französische Blog „Cherrypepper“ ein Interview mit L214, ob sich mittlerweile was geändert hat, und ja:
2013 liefen mehrere Klagen gegen Charal, und bei Inspektionen in mehreren Schlachthäusern wurde jene Schlachtmethode nicht mehr angewandt.
Verweise:
Original-Artikel von L214 aus 2008: http://www.l214.com/charal
Interview: http://www.cherrypepper.fr/vegan/blog/interview-brigitte-gothiere-l214/
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
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