Sicherstellungen und eine Ingewahrsamnahme im Bereich Rostock im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel


Autor: Janine Moorees
Datum: 3. Juli 2017

Hamburg – Dem Landeskriminalamt Hamburg lagen Hinweise der Polizei Rostock darauf vor, dass ein 30-jähriger, in Rostock wohnhafter Deutscher im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird.

Durch die Amtsgerichte Hamburg und Rostock wurden aus diesem Grund Duchsuchungsbeschlüsse für zwei Wohnungen in Rostock, eine Wohnung in Hohenfelde und eine Garage in Bad Doberan erlassen und am 01.07.2017 durch Kräfte der Polizei Rostock und Beamte des Landeskriminalamtes Hamburg vollstreckt.

In den Wohnungen und in der Garage stellten die Beamten ein umfangreiches Waffenarsenal sicher. Bei den Waffen wird davon ausgegangen, dass sie zur Begehung erheblicher Gewalttaten eingesetzt werden sollten. Es handelt sich hierbei unter anderem um drei Kartons mit Präzisionszwillen, Wurfmesser, Baseballschläger, Schlagringe, ein Teleskopschlagstock, neben legaler auch verbotene Pyrotechnik, mit unbekannter, mutmaßlich brennbarer Flüssigkeit gefüllte Flaschen und Dosen, Gasmasken und ein großer Plastiksack sowie zahlreiche Behältnisse mit unbekanntem Pulver/Chemikalien.

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Des Weiteren wurden zehn präparierte und mit Farbe gefüllte Feuerlöscher gefunden.

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Die Wohnungen und die Garage werden von dem 30-Jährigen und einem 26-jährigen Deutschen genutzt.

Eine Auswertung zu den Chemikalien und deren Anwendungsmöglichkeiten dauert derzeit an.

Der 30-Jährige und der 26-Jährige wurden erkennungsdienstlich behandelt. Der 26-Jährige wurde inzwischen aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Der 30-Jährige wurde aufgrund der vorhandenen Vorerkenntnisse und der Vielzahl der bei ihm aufgefundenen Gegenstände auf richterliche Anordnung bis zum 10.07.2017 in Gewahrsam genommen.

Bezüglich der sichergestellten Gegenstände wird in Rostock ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Zudem wird derzeit geprüft, ob der Straftatbestand der Bildung krimineller Vereinigungen erfüllt ist.

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