Neuleiningen – Im Ortskern von Neuleiningen werden seit geraumer Zeit verletzte und tote Tauben festgestellt.
Sie alle wiesen Schussverletzungen auf, die von einer Feuerwaffe (Gewehr oder Faustfeuerwaffe) stammen. Das Schießen von Tauben in geschlossenen Ortschaften stellt einen rechtlichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Waffengesetz dar, welches durch die Polizei verfolgt wird.
Wir bitten die Bevölkerung um sachdienliche Hinweise an die Kriminalpolizei Neustadt unter 06321/8540.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)

