Kein Anzug für die Hochzeitsfeier – Drogentransport nach Skandinavien verhindert

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Kiel – Am frühen Abend des 12.07.2017 führten Zollbeamte einer Lübecker Kontrolleinheit des Hauptzollamtes Kiel verdachtsunabhängige Kontrollen auf der Bundesautobahn 1, Fahrtrichtung Norden, durch.

Gegen 18:45 Uhr wurde ein niederländischer PKW auf den Rastplatz Melmshöhe zur Kontrolle geleitet. Der 19jährige Fahrer teilte auf Nachfrage mit, dass er sich auf dem Weg aus den Niederlanden nach Malmö, Schweden, befinde. Dort wolle er eine Hochzeit besuchen. Die Frage nach mitgeführten verbotenen Gegenständen und Waren verneinte er.

Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeuges wurde auch das Gepäck überprüft. Hierbei wurden jedoch lediglich eine Sporthose, Sportsocken und ein T-Shirt gefunden. Auf die Nachfrage, wo der Anzug für die Hochzeit denn sei, antwortete der Niederländer, dass er sich in Malmö einen Anzug leihen würde. Hiervon ließen sich die erfahrenen Kontrollbeamten jedoch nicht täuschen und setzten die Kontrolle fort.

Im Zuge der weiteren Kontrollmaßnahmen wurden Manipulationen im Bereich des Fahrzeugbodens unter Fahrer- und Beifahrersitz sowie der Mittelkonsole festgestellt. Es stellte sich heraus, dass der PKW über einen doppelten Boden verfügte.

Nach Öffnung des Verstecks kamen 20 Pakete mit jeweils ca. 500 g Haschisch (insgesamt 9.952 g), ein Paket Kokain (1.104 g) sowie vier Beutel mit Ecstasypillen (755 g) zu Tage.

Der Schwarzmarktwert der sichergestellten Drogen liegt bei ca. 200.000 EUR.

Kein Anzug für die Hochzeitsfeier - Drogentransport nach Skandinavien verhindert

Nach Einleitung eines Strafverfahrens aufgrund des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, führt die weiteren Ermittlungen das Zollfahndungsamt Hamburg. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck wurde Haftbefehl erlassen. Zudem wurde der Beschuldigte der Untersuchungshaft zugeführt.


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