Landkreis Germersheim – Ein 47-Jähriger aus dem Landkreis Germersheim muss sich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Weil er drei geerbte Langwaffen und zwei Schuss Munition behördlich nicht ordnungsgemäß angemeldet bzw. nicht abgegeben hat, wurde bereits am Freitag (1.9.2017) die Wohnung des 47-Jährigen durchsucht.
Die Durchsuchung erfolgte aufgrund eines Beschluss des Amtsgerichts Landau. Darüber hinaus wurde ein verbotener Gegenstand in Form eines Degens beschlagnahmt.
Gegen den Beschuldigten wird wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
Quelle:Polizeipräsidium Rheinpfalz
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