Derzeit wird über WhatsApp und Facebook die Namensliste einer Grundschulklasse verteilt. Auf dieser Namensliste tauchen 23 Namen von Schülerinnen und Schülern im Klartext auf.

Diese Namensliste zeigt nach eigener Aussage die Schülerinnen und Schüler der Klasse G1C der Dammgrundschule Heilbronn. Der Grund, warum diese Liste geteilt wird, ist augenscheinlich das vielfache Vorkommen „nicht typisch deutscher” Namen. Wir müssen an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass man sich mit dem Teilen dieser Klassenliste strafbar macht.
Zunächst: Es handelt sich bei dieser Klassenliste um keinen Fake. Die Liste stammt aus dem aktuellen Schuljahr und hing in der Dammgrundschule kurzzeitig aus. In dieser kurzen Zeit wurde sie fotografiert und versendet. Als dies den Verantwortlichen der Schule bekannt wurde, wurde die Klassenliste direkt entfernt, sowie auch die Polizei eingeschaltet, wie man uns telefonisch mitteilte. Die Liste diente als Information für die neuen Eltern am ersten Elternabend der Klasse.
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Verstoß gegen Datenschutzrecht

MIMIKAMA
Rechtsanwalt Jun von JunIT | Kanzlei für IT- und Wirtschaftsrecht mahnt hier zur Vorsicht: Ich rate davon ab, dieses Foto zu verteilen, da es sich um einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht handelt. Das ist zwar keine allgemeine Straftat nach dem Strafgesetzbuch, wohl aber nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Es ist daher empfehlenswert, dieses Foto am besten NICHT zu teilen, da man sich durchaus nach dem Bundesdatenschutzgesetz strafbar machen könnte.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz kann sowohl eine Ordnungswidrigkeit, als auch eine Straftat vorliegen. Letzteres erfordert eine Schädigungsabsicht.

Kurzer Epilog

Fremdenhass auf dem Rücken von Kindern, die „nicht typisch deutsche” Namen tragen. Das ist schon eine harte Nummer. Wer es mag und möchte, darf gerne jederzeit über den Migrantenanteil unter den Schülern deutscher Schulen diskutieren, aber hier 23 Kinder direkt namentlich in den Fokus zu stellen, ist schon ein besonders schamloser und abgebrühter Akt und sollte zur Selbstreflexion anregen.


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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