Seit einigen Tagen werden Screenshots geteilt, die vor vergifteter Babynahrung warnen.

Diese Warnungen dürften in klarem Zusammenhang mit den Drohungen eines Erpressers stehen, vergiftete Lebensmittel in den Verkauf zu bringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt werden. Dabei handelte es sich um eine bundesweite Erpressung verschiedener Handelskonzerne, die bereits am 16. September mit einer E-Mail an mehrere Handelskonzerne und weitere Adressaten, darunter auch die Polizei, begonnen hatte.
In genau diesem Zusammenhang warten auch viele Facebooknutzer. Diese Warnungen wurden geteilt, aber auch in Form eines Screenshots neu hochgeladen und ebenso in der neuen Form geteilt. Der mutmaßliche Erpresser konnte bereits am 30. September gefasst werden, die Warnungen hingegen sind weiterhin sichtbar.
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Tatsächlich wurden offiziell Warnungen vor vergifteten Nahrungsmittel herausgegeben, diese gelten für folgende Bundesländer: (Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe):

  • Baden-Würtenberg
  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Freie und Hansestadt Hamburg
  • Freistaat Sachsen
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein
  • Niederachsen
  • Freistaat Bayern
  • Brandenburg
  • Rheinpland-Pfalz
  • Freie Hansestadt Bremen
  • Hessen
  • Berlin
  • Freistaat Thüringen
  • Nordrhein-Westfalen

Weitgehende Entwarnung

Bereits am 02. Oktober 2017 schrieb die Schwäbische:

Nach der Festnahme des mutmaßlichen Supermarkt-Erpressers können Käufer von Babynahrung und anderen Lebensmittelkonserven aufatmen. Sie müssen nicht mehr ständig befürchten, dass die Ware vergiftet sein könnte.

Dennoch empfiehlt die Polizei, derzeit weiterhin wachsam zu sein und bei entsprechenden Verdachtsmomenten unverzüglich die Polizei einzuschalten, da ein entsprechendes Restrisiko nicht ausgeschlossen werden kann.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)