Wie unser Kooperationspartner Watchlist-Internet herausgefunden hat, wurden betrügerische Abmahnungen versendet.

Die Rechtsanwaltskanzlei Kertas versendet eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Darin behauptet sie, dass Konsument/innen am 22.10.2017 einen Film der Firma 20th Century Fox™ auf kinox.to angesehen haben. Aus diesem Grund sollen sie 897,35 Euro bezahlen. Empfänger/innen müssen den Betrag nicht bezahlen, denn die Abmahnung ist betrügerisch.
Die Rechtsanwaltskanzlei Kertas versendet mit der E-Mailadresse [email protected] eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an Konsument/innen. Darin führt sie aus, dass Empfänger/innen der Nachricht am 22.10.2017 die Rechte der Firma 20th Century Fox verletzt hätten, weil sie einen urheberrechtlich geschützten Film auf kinox.to angesehen haben:

Screenshot: Watchlist-Internet.at
Screenshot: Watchlist-Internet.at

Die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung der Kertas Rechtsanwälte erfolgt nicht nur schriftlich, sondern auch telefonisch, denn Konsument/innen erhalten einen Anruf aus Deutschland, mit dem sie die Kriminellen ebenfalls drängen, den geforderten Geldbetrag zu bezahlen.

Müssen Sie Geld an die Kertas Rechtsanwälte bezahlen?

Nein, Sie müssen die 897,35 Euro nicht an die Kertas Rechtsanwälte zahlen, denn die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist betrügerisch. Aus diesem Grund können Sie das Schreiben ignorieren und müssen keine weitere Reaktion zeigen. Dass das Schreiben unseriös und die Abmahnung in Wahrheit gefälscht ist, können Sie unter anderem anhand der nachfolgenden Punkte erkennen:

  • Entgegen der Behauptung in der E-Mail und am Telefon kam es am 22.10.2017 auf der Website kinox.to zu keiner Urheberrechtsverletzung durch Sie.
  • Es fehlt eine transparente Ausführung darüber, zu welchem konkreten Zeitpunkt Sie welchen Film eindeutig angesehen haben. Das ist unseriös.
  • Es gibt keine Rechtsanwaltskanzlei Kertas. Das finden Sie heraus, indem Sie im deutschen  bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis nach den auf kertas.de genannten Anwälten (Boris Berghof, Andreas Günter, Thomas Mattes und Alexander Fischer) suchen. Sie finden keine Einträge zu ihnen.
  • Die angebliche Abmahnung ergeht per E-Mail an Sie und ist unpersönlich gehalten. Anwaltliche Schreiben werden zumeist eingeschrieben mit der Post an Empfänger/innen gesandt, die darin direkt angesprochen werden.
  • Sie sollen Geld an ein britisches Konto überweisen (IBAN: GB06xxxxxxx), obwohl es sich um eine deutsche Anwaltskanzlei handelt.

 

Die Watchlist Internet empfiehlt:

Zahlen Sie kein Geld an die Kanzlei Kertas, denn bei der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung handelt es sich um einen Betrugsversuch von Kriminellen. Sie wollen ungerechtfertigt Geld von Ihnen! Wenn Sie sich diese Einschätzung in Ihrem konkreten Fall bestätigen lassen möchten, steht Ihnen die kostenlose Beratung des Internet Ombudsmann zur Verfügung.
Quelle: Watchlist-Internet

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