Viele Unternehmer stellen sich die Frage, ob sie WhatsApp lieber vom Firmensmartphone löschen sollten, denn WhatsApp gilt nicht ohne Grund schon länger als datenschutzrechtlich bedenklich bzw. problematisch.
Dieses Problem existiert also nicht erst seit dem Start der neuen DSGVO, sondern bereits seit Sommer 2017 in der Kritik, nachdem WhatsApp in den Nutzungsbedingungen den Nutzer zum Telefonbuchanbieter deklarierte: „Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.”
Mittlerweile verbieten daher immer mehr Firmen die Benutzung des Message-Dienstes Whatsapp – darunter aktuell auch die Firma Continental. Die Münchner Abendzeitung war in der Münchner Innenstadt unterwegs und hat Passanten befragt, was sie von einem Verbot halten.
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