Diese Pflanze nicht berühren! Denn der Riesen Bärenklau ist tatsächlich giftig.
Und wieder erhalten wir Anfragen zum Riesen Bärenklau:
Wer solch eine Pflanze sieht bitte dringend den örtlichen Umweltbehörden der Stadt melden. Es ist die Riesenbärenklau ein Neophyte und giftig.
Danke. Bitte teilen damit sie sich nicht weiter ausbreitet und einheimische Pflanzen verdrängt. !!!! NICHT BERÜHREN!!!!!!!
Der Faktencheck
Ja, der Riesen Bärenklau, auch Herkulesstaude genannt, existiert und ist auch giftig.
Das Bundesamt für Naturschutz schreibt folgendes zum Bärenklau:
… Die größten Sorgen bereitet seine phototoxische Wirkung, die ihn zu einer Gefahr für die menschliche Gesundheit macht. …
Die Pflanze ist, wie z.T. auch andere, einheimische Doldenblütler, Verursacher der „bullösen Wiesendermatitis“. Die ganze Pflanze, besonders der Saft, enthält phototoxisch wirkende Furanocumarine. Bei Berührung und Sonneneinstrahlung können sich nach 24-48 Stunden schwere Hautentzündungen mit starker Blasenbildung entwickeln. Die Hautveränderungen gleichen Verbrennungen dritten Grades und führen gelegentlich zu mehrwöchigen Klinikaufenthalten. Sie heilen nur langsam ab und hinterlassen narbenähnliche, strichförmige Hyperpigmentierungen.
Besonders gefährdet sind Arbeiter in Land- und Forstwirtschaft oder Gartenbau, z.B. bei Arbeiten zur Bekämpfung der Pflanze, oder Hobbygärtner. Dabei kann der Pflanzensaft auch ohne direkte Berührung der Pflanze auf die Haut gelangen, wenn er etwa durch Rasenmäher verspritzt wird. Selbst Bekleidung bietet keinen vollständigen Schutz. Häufig sind auch Kinder betroffen, die die kräftigen hohlen Stängel beim Spielen etwa als Blas- oder Fernrohr benutzen.
Bei jeder Arbeit in Bärenklau-Beständen ist vollständige Schutzkleidung zu tragen! Wenn Pflanzensaft auf die Haut gelangt, sofort mit reichlich Wasser spülen. Bei stärkeren Symptomen ist ein Arzt oder Krankenhaus aufzusuchen.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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