Leistungsbescheid: Asylant erhält 1.004,50 Euro steuerfrei?

Erfahren Sie die Hintergründe zum umstrittenen Leistungsbescheid aus Rostock und welche Fakten wirklich zählen – informieren Sie sich bei Mimikama

Aktuell wird auf den sozialen Netzwerken ein Leistungsbescheid des Landkreises Rostock geteilt – was hat es damit auf sich?

Seit einigen Jahren schon wird dieser Leistungsbescheid, vor allem auf Facebook, geteilt. Bereits 2015 erhielten wir die ersten Anfragen dazu.

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Um dieses Bild geht es:

Screenshot by mimikama.org
Screenshot by mimikama.org

Asylant bekommt 1004,50 € steuerfrei im Monat vom Staat!
Was bekommt eine deutsche Rentnerin im Monat vom Staat?
Was bekommt ein deutscher Obdachloser im Monat vom Staat?
Wie viele Deutschen haben im Monat 1004,50€ steuerfrei trotz harter Arbeit ????
Wer das auch ungerecht findet, dann bitte TEILEN !!!

Hinweis:

Bei dem Bescheid handelt es sich um einen tatsächlich existierenden Fall. Es handelt sich nicht um eine Fotomontage oder sonstige Manipulation.

Aber es wird bei der Darstellung offenkundig bewusst außer Acht gelassen, dass es sich nicht um eine Entscheidung für einen einzelnen Leistungsberechtigten handelt, sondern um eine solche für eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft.

Faktencheck

Es handelt sich um das Foto eines Bescheides, welcher gemäß des eigenen Inhaltes vom Sozialamt des Kreises Rostock ausgestellt wurde.

Der Bescheid geht zurück auf den 20. Oktober 2015 und kündigt die Bewilligung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an. Hier wird nun eine Summe für den Zeitraum 01.11.2015 – 30.11.2015 von 1004,50 € genannt.

Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt des Landkreises Rostock

Am 16. November 2015 hat der Nutzer „Mvgida“ auf der Social Media Plattform Facebook aus bisher unbekannter Quelle eine Entscheidung des Sozialamtes des Landkreises Rostock über einen Antrag auf Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz veröffentlicht.

Hierzu gibt der Landkreis Rostock folgende klarstellende Hinweise:

1. Die Veröffentlichung erfolgte ohne Wissen der Verwaltung des Landkreises Rostock und ist ausschließlich eine Angelegenheit des veröffentlichenden Nutzers.

2. Bei der Entscheidung handelt es sich um einen tatsächlich existierenden Fall. Es handelt sich nicht um eine Fotomontage oder sonstige Manipulation.

3. Es wird bei der Darstellung offenkundig bewusst außer Acht gelassen, dass es sich nicht um eine Entscheidung für einen einzelnen Leistungsberechtigten handelt, sondern um eine solche für eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft.

Nähere Informationen zu den einzelnen Leistungsansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lassen sich den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entnehmen:

Siehe: Asylbewerberleistungen

In eigener Sache:

Die Verwaltung des Landkreises Rostock hat in dieser Angelegenheit eine Vielzahl von Anfragen erreicht. Für die darin enthaltenen Hinweise, Anregungen und Fragen bedanken wir uns ausdrücklich.

Leider ist es uns nicht möglich jede einzelne Anfrage zu beantworten. Diese Pressemitteilung ist daher als Antwort auf alle Anfragen in dem genannten Kontext gedacht. Für weitere Fragen steht Ihnen die Pressestelle des Landkreises Rostock gern zur Verfügung

Einen ausführlichen Bericht zu diesem Thema findet man hier vor

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Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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