Seit Tagen beschweren sich viele Facebook-Nutzer, dass sie auf “Oakley” Bildern markiert werden.
Das Foto und die Markierung können so aussehen.
Solche Bilder gehören zu etlichen Facebook-Seiten, die zumeist nur 1-2 Fans haben.

Die Markierungen werden von “Freunden” gemacht! Es sind aber nicht Freunde die man auch privat kennt, sondern es sind User die einem einmal eine Anfrage gesendet haben.Hat man unbedacht so einen “Freund” bestätigt, dann hat man einen “Fake-Freund” denn alle diese „Oakley“-Freunde sind Fakes.
Zu diesem Thema möchten wir auf unseren Artikel:
Falsche Freunde-Scheinfreundliche Feinde?
verweisen: https://www.mimikama.org/falsche-freunde-scheinfreundliche-feinde/
Was man immer einstellen sollte, ist folgende Option:
Einstellung > Chronik und Markierungen > Möchtest du Beiträge, in denen dich deine Freunde markieren, prüfen, bevor sie in deiner Chronik erscheinen? = JA

Verweis zu dieser Option: https://www.facebook.com/settings?tab=timeline
Diese Einstellung bewirkt zwar nicht das man NICHT MEHR MARKIERT werden kann, aber sie bewahrt davor, dass dieses markierte Image in der Chronik aufscheint.
Durch diese Option schützt man seine Freunde. Die Markierung selbst ist dennoch vorhanden.
Hat man diese Option aktiviert, dann findet man diese Überprüfung in seinem Aktivitätenprotokoll vor. Diese nennt sich “Chroniküberprüfung”
Hier kann man noch immer entscheiden, ob man dies in seiner Chronik anzeigen lassen möchte oder nicht.
Unseriöse Angebote!
Folgt man so einem Link auf Facebook, dann landet man auf einer Fake Webseite von „Oakley“.
Wir, dass diese reduzierten Preisangebote nicht seriös sind denn bei diesen “Oakley” Brillen handelt es sich um FÄLSCHUNGEN.
Man findet auf diesen Seiten auch keine E-Mailadresse oder ein Impressum vor!
Hier ein Beispiel so einer Seite / eines Shops.

Hier im Vergleich die echte Webseite von Oakley

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
