Extremismus binnen einer Stunde zu löschen

Extremistische Inhalte müssen innerhalb einer Stunde gelöscht werden. Mimikama informiert über den EU-Gesetzentwurf und dessen Konsequenzen für Plattformen

Wie erkennt man Facebook-Betrug im Alltag? Antworten finden Sie im Leitfaden Facebook-Betrug.

Facebook, Google und Co sollen laut Gesetzentwurf stärker in die Pflicht genommen werden!

Brüssel: Die Europäische Kommission stellt am12.9.2018 einen Gesetzentwurf vor, der Google, Facebook, Twitter und andere große Internet-Unternehmen eine Stunde Zeit gibt, um extremistische Inhalte zu entfernen – ansonsten drohen hohe Geldstrafen.

Sofortige Löschung als Ziel

Die Kommission hat zahlreiche soziale Netzwerke bereits im März dieses Jahres davor gewarnt, dass sie drei Monate Zeit hätten, um zu zeigen, dass sie extremistische Inhalte schnell beseitigen. Ansonsten würden neue Gesetze, die sie dazu zwingen, in Betracht gezogen. Diesen Schritt geht die Europäische Kommission nun.

Brüssel möchte, dass Inhalte, die zu extremistischen Straftaten aufstacheln oder befürworten, extremistische Gruppen zu fördern oder zu zeigen und derartige Handlungen zu stützen, innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung durch nationale Behörden aus dem Internet entfernt werden. Der Vorschlag, der von den EU-Ländern und dem Europäischen Parlament unterstützt werden muss, beinhaltet auch, dass Internetplattformen auch proaktive Maßnahmen ergreifen müssen – wie etwa die Entwicklung neuer Instrumente gegen Missbrauch und das Einführen einer menschlichen Prüfung von Inhalten.

Klarer Leitfaden für Provider

Service Provider müssen unter dem neuen Gesetz auch jährliche Transparenzberichte vorlegen, um ihre Bemühungen bei der Bekämpfung von Missbrauch darzulegen. Diejenigen, die systematisch extremistische Inhalte nicht entfernen, könnten Bußgelder von bis zu vier Prozent des jährlichen globalen Umsatzes hinnehmen müssen. Der Entwurf fordert zudem die nationalen Regierungen auf, extremistische Inhalte online zu ermitteln, Sanktionen zu verhängen und Berufungsverfahren einzuleiten. Quelle: pte

Mimikama-Club - Communitybereich fuer Steady-Unterstuetzer:innen


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)