Abmahnung von den angeblichen Rechtsanwälten Zajonc und Ruck erhalten? Auf keinen Fall ZAHLEN!

Derzeit kursieren Abmahnungsschreiben der angeblichen Rechtsanwälte Zajonc und Ruck. Internetnutzer erhalten eine Abmahnung per E-Mail, in der sie aufgefordert werden, ca. 40 Euro für eine im Jahr 2013 begangene Urheberrechtsverletzung auf YouTube zu überweisen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät, auf keinen Fall zu bezahlen.

Die angeblichen Rechtsanwälte Dirk Uwe Zajonc und Florian Ruck aus Gütersloh geben vor, im Namen einer Intl. Musik Copyright Agency (IMCA) Urheberrechtsverletzungen auf der Videoplattform YouTube zu ahnden. Internetnutzer sollen dort ein urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen haben. Doch weder Zajonc noch Ruck sind im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis gelistet, ein Indiz dafür, dass sie als Anwälte gar nicht zugelassen sind.

Screenshot des Schreibens (Quelle: VZB.de)

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Urheberrechtsexperte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg dazu:

Das Anschreiben ist als höchst unseriös einzustufen. Es wird nicht einmal der Name des vermeintlich abgemahnten Videos angegeben, außerdem genügen nach unserer Auffassung die Abmahnschreiben in keiner Weise den rechtlichen Anforderungen [des Paragrafen 97a Urheberrechtsgesetz]. Es scheint sich um Trittbrettfahrer zu handeln, die auf schnell verdientes Geld aus sind.

Verbraucher, die ein Schreiben der beiden fiktiven Rechtsanwälte erhalten, sollten sich nicht einschüchtern lassen und keinesfalls zahlen.

Der elektronische Brief gehört in den Papierkorb. Alternativ können Betroffene bei der Polizei Strafanzeige stellen.

Quelle: http://www.vzb.de/youtube-abmahnung-anwaelte-zajonc-und-ruck

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