Nein – Kleidungsstücke mit Camouflagemuster wurden NICHT verboten.
Manche Nachrichten verbreiten sich im Internet wie ein Lauffeuer. Dies musste auch eine Nutzerin feststellen, nachdem sie ein Missverständnis im Affekt öffentlich auf Facebook postete.
Auch nach der Klarstellung befindet sich das Foto inklusive Beitragstext noch immer in Umlauf. Wie in dieser Gruppe:
Mir platzt gerade echt der Kragen!
Da kommt meine grosse gerade von der Schule (GHS Erkelenz) nach hause und sagt das sie ihre Jacke nicht mehr zur Schule anziehen dürfe,da sich die Flüchtlinge sonst bedroht fühlen würden!
Hallo ?!?! Gehts noch?
Der Faktencheck
Wir wollten es ganz genau wissen und haben sowohl direkt bei der Schule, als auch bei der involvierten Nutzerin nachgefragt.
Ist das Muster nun verboten worden oder nicht?
Von der Schule bekamen wir folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Nowotny,
Kleidungsstücke im Camouflagemuster wurden nicht verboten, es gibt auch keine Veranlassung dazu.
Die Dinge, die sich da gerade verselbstständigen basieren auf völlig haltlosen Gerüchten.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort der Nutzerin an uns:
Hallo,wir hatten eben ein sehr nettes und klärendes Gespräch mit dem Rektor. Bei der SV Sitzung wurde das nicht verboten.aber es muss ein Lehrer falsch an die Schüler weitergegeben haben wodurch sich diese falsche Tatsache verbreiten konnte.
Ich für mein Teil bedauere natürlich das mein erster gedanke nicht war eine email an den Rektor selbst zu Schreiben .war halt eine affekthandlung mein post.
Der Betroffene Lehrer wird dazu noch gehört.
Es ist aber zwischen mir und dem Rektor klargestellt.
Diese Klarstellung werde ich natürlich öffentlich darstellen.
Ergebnis:
Es handelt sich um ein Missverständnis, das auch nach der Löschung des Ursprungsposts von verschiedenen Gruppen weiter aufgegriffen wurde und noch immer in Umlauf ist.
Die Beitragserstellerin selbst führte bereits ein klärendes Gespräch mit dem Direktor der betreffenden Schule und bedauert ihre Handlung.
Es gibt kein Verbot von Camouflage-Mustern an dieser Schule!
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
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