Facebook ein Platz für kranke und Tote Menschen und Tiere? Dies Frage stellen wir uns nun schon seit 3 Jahren. Facebook hat zwar “Standards der Facebook-Gemeinschaft” aber in vielen Fällen interessiert es Facebook absolut nicht WAS veröffentlicht wird.
So wie auch in diesem Fall, zu dem uns seit 2 Tagen enorm viele Anfragen erreichen. Da gibt es eine Seite auf Facebook, die sich “Uygar :3” nennt (Anm. 1:1 Kopie des Seitentitels).
Diese Seite hat ein Video veröffentlicht auf dem man erkennen kann, dass ein kleiner junger Hund angezündet wurde.
Der Statusbeitrag auf Facebook

Das selbe gibt es auch von “Benamus”

Die Betreiber der Seite schreiben unter dem Video, welches er auf seiner Seite ganz oben fixiert hat, damit es ja jeder sieht 
BITTE KEINE LIKES NUR TEILEN
MEIN HERZ BLUTET :'(
Was schreibt er?
Keine Likes, sondern Teilen soll man es? Und “Mein Herz blutet”
Was blöderes haben wir selten gehört!
Wir alle wissen, dass es solche furchtbaren Tatsachen gibt, aber man muss nicht Facebook nutzen um das Leid eines Tieres zu veröffentlichen um an LIKES zu kommen
Ein Fake?
User bitten uns darum zu bestätigen, dass es sich hierbei um einen Fake handelt, denn das Video ist an Grausamkeit nicht mehr zu überbieten.
NEIN, leider ist dieses Video KEIN FAKE.
Nach 2 Tagen Recherche durch diverse Foren und anderen Webseite wurden wir nun fündig.
Unsere Analyse ergab, dass diese Video aus dem Jahre 2009 stammte. Obwohl die Beteiligten asiatisch aussehen, wurde diese Video in der Stadt Rahat (Israel) . Leider kann man jedoch nicht weiterverfolgen, was mit den Täter geschehen ist.
Quelle und Verweis: Rahat man videotapes children burning dogs alive
Wir hoffen, dass FACEBOOK endlich einmal auf Meldungen SEINER NUTZER reagiert.
Wir wissen, dass Facebook pro Tag ca. 750.000 “Meldungen” von Usern bekommt und das hier einiges geprüft werden muss, aber hier muss Facebook sich etwas einfallen lassen.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
