Des Deutschen liebster Lappen ist nicht etwa der Putzlappen, sondern der Führerschein.
Seit 2016 ist bekannt, dass geplant ist, die Führerscheine zu erneuern. Seitdem gibt es auch immer wieder Schreckensmeldungen, die mit Titeln wie „43 Millionen Führerscheine werden bald ungültig“ und „Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, verfallen!„, die die Autofahrer verunsichern.
Gleich vorweg: Es erlöscht nur die Gültigkeit des Dokumentes. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt natürlich bestehen!
Was ist da genau los?
Seit 2013 gelten neu ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre. Das kann man wie beim Personalausweis sehen: man muss nicht nach 15 Jahren wieder eine Fahrprüfung machen, sondern den Führerschein in dem Sinne verlängern. Es geht hier um Fälschungsschutz, aber auch darum, dass die angegebenen Daten und auch das dargestellte Foto immer halbwegs aktuell und somit nachvollziehbar sind.
Komplizierter ist es bei den alten „Lappen“, an denen viele Menschen durchaus hängen. Alle VOR 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten. Damit aber nun nicht die vielen Millionen Nostalgiefans alle 2033 zum Stichtag einen neuen Führerschein haben müssen, hat der Bundesrat eine Staffelung empfohlen, bis wann welche Führerscheine umgetauscht werden.
Die empfohlene Staffelung
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
| Geburtsjahr des Führerscheininhabers | Datum, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
| vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 – 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 – 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 – 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:
| Ausstellungsjahr | Datum, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
| 1999 – 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 – 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 – 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Wie schon oben beschrieben, handelt es sich dabei bisher nur um eine Empfehlung des Bundesrates, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch keine rechtliche Gültigkeit hat!
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