Wird Katzenfängerei laut einer EU-Richtlinie ganzjährig praktiziert?

Erfahre die Wahrheit über die angebliche Katzenfängerei durch eine EU-Richtlinie und schütze deine Freigängerkatzen mit den Informationen von Mimikama

Laut einer EU-Richtlinie sollen ganzjährig streunende Katzen für Tierversuchslabore eingefangen werden dürfen.

Jedenfalls wird das auf einem Schild behauptet, das derzeit auf Facebook immer wieder zu sehen ist:

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Screenshot: mimikama.org
Screenshot: mimikama.org

„Katzenfängerei wird nun ganzjährig ind Deutschland praktiziert

Warnung an alle Besitzer von Freigängerkatzen und Versorger von freilebenden Katzen

Nicht nur in den Monaten von Herbst bis April werden Katzen für die Fellgewinnung und Herstellung von Rheumadecken und für die Kleidungsindustrie eingefangen.

Die Europäische Union hat im Jahr 2010 eine Richtlinie erlassen, RL 2010/63/EU, durch die nun EU weit, offiziell streunende Haustiere in Versuchslaboren für Tierversuche „verwendet werden dürfen“ Diese Richtlinie wurde bisher nicht öffentlich gemacht, Tierschützer blieben unwissend und waren bisher nicht in der Lage zu reagieren.“

Unterschrieben ist das Schild mit „Tierschutzverein Strausberg, Rüdersdorf und Umgebung e.V.“

Handelt es sich um eine aktuelle Meldung des Vereins?

Der im Bild genannte Tierschutzverein hat sich auf Facebook zu dem verbreiteten Bild folgendermaßen geäußert:

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Mehr Informationen

„Aus gegebenen Anlass:
Durch Facebook kursiert gerade ein Text zur Katzenfängerei.
Bitte beachtet, dass es sich hierbei um eine Information der Vorsitzenden Frau Altmiks handelt, die jedoch schon vor einigen Jahren entstand.
Es handelt sich um keine aktuelle Meldung!“

Was steht in dieser EU-Richtlinie?

Die Richtlinie ist im Internet öffentlich einsehbar.
Unter Punkt 21 findet sich Folgendes:

(21) Da der Hintergrund von streunenden und verwilderten Haustieren nicht bekannt ist und das Einfangen und anschließende Verbringen in Einrichtungen die Ängste solcher Tiere verstärkt, sollten diese grundsätzlich nicht in Verfahren eingesetzt werden.

Zudem steht in Artikel 31, dass bei Hunden und Katzen, die für Tierversuche verwendet werden, Identität, Geburtsort und -datum bekannt sein müssen – und, ob das Tier speziell für den Einsatz in Verfahren gezüchtet wurde.

Fazit

Zu keinem Zeitpunkt stand in dieser Richtlinie, die zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere erstellt wurde, dass Katzen nun ganzjährig für Tierversuche eingefangen werden dürfen.

Im Gegenteil ist in der Richtlinie festgehalten, dass von Versuchen mit wildlebenden oder streunenden Tieren abzusehen ist, da die Forschungsergebnisse dadurch verfälscht werden könnten.

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