Darf WhatsApp wirklich alle meine veröffentlichten Bilder für Werbung nutzen?

Auf WhatsApp unud Facebook geistert immer wieder diese Meldung umher:

Bei WhatsApp werden ab sofort sämtliche Rechte an versendeten Bildern an WhatsApp abgetreten, so dass Whatsapp eure Bilder weiterverkaufen kann. Im schlimmsten Fall findet ihr dann ein Foto eures Kindes auf irgendeinem Werbeplakat und könnt nichts dagegen machen (siehe aktualisierte AGB’s). Auch das Weiterversenden von Fotos/Bildern von anderen Leuten könnte Gefahr bergen, nämlich dann, wenn der Urheber des Bildes auf seine Rechte pocht und euch eine teure Abmahnung schickt

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Stimmt o.a. Aussage?

NEIN! Denn die Nutzungsrechte, die WhatsApp für sich beansprucht, beziehen sich ausschließlich auf das öffentliche Profilbild und den Status den jeder User selber setzen kann.

Aber auch diese Lizenzen erlöschen, sobald der Nutzer das Profilbild und/oder den Status löscht.

Zwischen Personen gesendete Nachrichten (Text, Video, Bild, Sprachnachricht) sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.

Whatsapp selber schreibt unter Punkt 5 der AGB folgendes dazu:

For clarity, direct messages, location data and photos or files that you send directly to other WhatsApp users will only be viewable by those WhatsApp user(s) or group(s) you directly send such information;
but Status Submissions may be globally viewed by WhatsApp users that have your mobile phone number on their smartphone, unless the user is blocked by you.

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Verweis: https://www.whatsapp.com/legal/

Auf Anfrage ob WhatsApp laut Ihren AGB Fotos und persönliche Daten veröffentlicht und für Werbezwecke verwenden darf, haben wir folgende Information bekommen:

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Die E-Mail im Wortlaut:

Hallo,

Vielen Dank, dass du dich über die AGB von WhatsApp erkundigst.

Die bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen regulieren den Gebrauch von WhatsApp und machen den Service von WhatsApp möglich.

WhatsApp Benutzer können entscheiden, ob sie ein Profilbild auf WhatsApp einstellen möchten und die AGBs von WhatsApp sind darauf ausgelegt, diese Funktion möglich zu machen. Der WhatsApp Dienst hat auch weiterhin keine Werbung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen wurden nicht aktualisiert. Die gleichen Bedingungen bleiben momentan gültig.

Vielen Dank, dass du WhatsApp verwendest.

Solltest du weitere Fragen, Anmerkungen oder Anliegen haben, wende dich bitte an uns. Wir helfen dir gerne.

WhatsApp Support Team

Schaue dir auch unsere FAQs an: http://www.whatsapp.com/faq/

Was sagt “GGR-KAMA” dazu?

ggr-kama-banner

Der Messenger-Dienst WhatsApp macht derzeit was er will.

Brandaktuell: WhatsApp kann sämtliche geteilten Inhalte (Texte und Bilder) an Dritte weitergeben und sogar zu Werbezwecken verkaufen.

Dürfen die das?

WhatsApp beruft sich auf die eigenen Nutzungsbedingungen. Wer WhatsApp nutzen will, muss per Klick den AGB von WhatsApp zustimmen. Im Kleingedruckten findet sich dann der Hinweis, dass WhatsApp alle Rechte an den Inhalten der Nutzer erhält.

Diese Form der digitalen Enteignung ist dem deutschen Recht fremd.

ABER: Das interessiert WhatsApp nicht, die ja nun bekanntlich zu Facebook gehören und somit dem amerikanischem Recht unterworfen wären.

Kann es sich WhatsApp also wirklich so einfach machen und auf das US-Recht verweisen?

Wir sagen NEIN. Warum?

Die jüngsten Entwicklungen in der internationalen Rechtsprechung lasse die Tendenz erkennen, dass sich alle Unternehmen auch an dem Recht der Länder messen lassen müssen, an dessen Märkten sie sich bereichern.

Klartext: WhatsApp hat Millionen Nutzer auch in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz. Also können die AGB auch nach deutschem, österreichischem und schweizerischem Recht auf ihre Zulässigkeit geprüft werden.

Ergebnis:

Die WhatsApp-AGB, die zu einer digitalen Enteignung der WhatsApp-Nutzer führen, dürften nach deutschem Recht unwirksam sein. Die deutschen WhatsApp-Nutzer sollten diesen AGB daher schriftlich widersprechen oder den Dienst wechseln.

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