Wenn das Wort „Polizei“ in einer Internetadresse steht, halten viele Nutzer diese Seiten für seriös. Doch gibt es auch schwarze Schafe, die veraltete Meldungen verbreiten oder Nutzer in eine Falle locken!
Ein Exemplar der dreisten Sorte wird immer wieder von einer öffentlichen Facebook-Gruppe namens „Polizeiliche – Fahndung“ geteilt. Jene Polizeiseite namens „polizei.to“ gibt allerdings nur vor, offiziell zu sein, erzwingt aber erst ein Teilen der Fahndungsmeldung und leitet auf dubiose Seiten um.
Wenn man einen der geteilten Artikel anklickt, wird es schon unseriös:
Tatsächlich besteht der Inhalt zwar aus offiziellen Meldungen, die Seite selbst ist aber keine offizielle Polizeiseite (dazu kommen wir gleich noch).
Zudem soll man Artikel erst teilen, bevor man ihn überhaupt lesen kann, was nicht gerade für Seriosität spricht!
Alte, verfälschte Meldungen!
Anhand eines Beispiels kann man auch sehen, dass die Polizeimeldungen zwar mal echt waren, aber veraltet sind und durch Änderung des Datums einfach als aktuelle Meldungen ausgegeben werden.
Hier sehen wir zum Beispiel einen abgeblichen, aktuellen Artikel:

So soll dieser Mann, dessen Bild wir im Screenshot verpixelten, am 11. September 2019 in einer Essener S-Bahn masturbiert haben.
Tatsächlich geschah dies allerdings am 11. Juni 2018, wie unter anderem der „Express“ und „Stadt-Nachrichten“ berichtete!
Zufällige Weiterleitungen auf schädliche Seiten.
Zudem leitet die Seite in unregelmäßigen Abständen bei einem Klick auf schädliche, mit Adware verseuchte Seiten weiter, wovor uns Kaspersky warnt:

Seitenersteller sitzt im Ausland
Ein Blick in das Impressum der Seite zeigt auch, dass sie mitnichten direkt von der Polizei ist, sondern von einer Privatperson in Zypern verwaltet wird:
Zusammenfassung
Bei der Seite „polizei.to“ handelt es sich nicht um eine offizielle Seite der Polizei. Alte Polizeimeldungen werden dort auf aktuell getrimmt, diese kann man auch erst lesen, nachdem man sie selbst auf Facebook geteilt hat. Zudem wird man in unregelmäßigen Abständen auf schädliche Seiten weitergeleitet.
Wir raten daher dringend davon ab, die Artikel der Seite, welche von einer öffentlichen Facebook-Gruppe geteilt werden, anzuklicken!
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Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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