Viele Facebooknutzer bekamen in den letzten Tagen eine Mail, welche auch tatsächlich von Facebook stammt.
Diese Mail sorgte nun bei vielen Nutzern für Verunsicherung: Stammt die Mail wirklich von Facebook? Was bedeutet diese Insights-Ergänzung nun für Seitenbetreiber? Was muss eventuell geändert werden?
Die tatsächlich von Facebook stammende Mail vom Absender „[email protected]“ sieht so aus:
„Hallo Name,
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)

als Administrator einer Facebook-Seite möchten wir dich darüber informieren, dass wir die Seiten-Insights-Ergänzung aktualisieren. Die Seiten-Insights-Ergänzung ist Bestandteil unserer Richtlinien für Seiten, Gruppen und Veranstaltungen.
Die Ergänzung ist eine gemeinsame Kontrollvereinbarung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der EU, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten für Seiten-Insights unter gemeinsamer Verantwortung gilt.
Die aktualisierte Seiten-Insights-Ergänzung tritt am 28. November 2019 in Kraft und gilt ab dem Datum für deine weitere Nutzung von Facebook-Seiten.
Mit freundlichen Grüßen
Das Facebook Business-Team“
Viele Nutzer berichten, dass sie diese Mails bekommen haben, obwohl sie gar nicht Administrator einer Seite seien, doch bekommt man die Mail auch, wenn man mal eine Veranstaltung auf Facebook erstellt hat.
Der Stein des Anstosses
Unter dem Menüpunkt „Insights“ sehen die Betreiber von Facebookseiten eine ganze Menge statistischer Daten, die dazu genutzt werden können, eine Seite zu optimieren. Beispielsweise findet man dort die Beitragsreichweite, die Seitenaufrufe und die Reaktionsfreudigkeit auf Beiträge.
Natürlich sieht man dort nicht direkt die Namen der Nutzer, sondern reine Statistiken. Facebook jedoch hat genauere Einsicht, wer was angeklickt, geliket und kommentiert hat und kann diese Daten beispielsweise für personalisierte Werbung nutzen.
Nun stellte der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil vom 5. Juni 2018 fest, dass Facebook-Fanpages in der bisherigen Gestaltung nicht datenschutzkonform sind. Einfach ausgedrückt: Das Gericht sieht sowohl Facebook als auch die Seitenbetreiber dafür verantwortlich, wie mit den Daten datenschutzrechtlich verfahren wird, da ja wohl Facebook als auch Seitenbetreiber die Daten nutzen.
Facebook ergänzte daraufhin die AGB und machte darin Seitenbetreiber mitverantwortlich für die Verarbeitung der Daten.
November 2019: Die Ergänzung wird aktualisiert
Dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein war diese Ergänzung aber nicht genug:
Sie untersagtem einen Unternehmen den Betrieb einer Fanpage, da dort die Nutzer nicht darüber informiert werden, dass ihre Daten erhoben werden würden. Das Unternehmen wehrte sich dagegen, da es ja nichts für die Erhebung der Daten könne, dies werde ja von Facebook aus geschehen, wie Rechtsanwalt Robin Schmitt auf „BDO Legal“ berichtet.
Facebook hat nun also jene Ergänzung nochmal um einige Brocken aktualisiert, welcher zwar sehr verwirrend ist, aber somit zu einem großen Teil der DSGVO entspricht: Es wird genau aufgezählt, welche Daten von Nutzern eine Facebookseite erhoben werden. Auch wurde ergänzt, dass Facebook alleine Zugriff auf personenbezogene Daten hat, Seitenbetreiber jedoch nur eine Zusammenfassung sehen.
Was muss ich als Fanpage-Betreiber nun beachten?
Zwar übernimmt Facebook einen großen Teil der Pflichten im Rahmen der gemeinsamen Verarbeitung nach Art. 26 DSGVO, wie die Seite „Isico-Datenschutz“ erklärt, jedoch benötigen Seiten auf Facebook zumindest eine Datenschutzerklärung, in der unter anderem die verantwortliche Person einer Seite genannt wird und zu welchen Zwecken Daten erhoben werden.
Das klingt kompliziert!
Stimmt, aber dafür hat die Seite „Lawlikes“ eine Muster-Datenschutzerklärung für Facebookseiten erstellt, welche man sich als PDF hier herunterladen und personalisiert auf der eigenen Seite veröffentlichen kann.
Dies ist zwar ein ellenlanger Text, aber damit ist man auch rechtlich auf der sicheren Seite!
Fazit
Die Mail von Facebook über die Aktualisierung der Seiten-Insights-Ergänzung ist echt. Zum größten Teil übernimmte Facebook weiterhin die Verantwortung über die Verarbeitung erhobener Daten, Seitenbetreiber müssen aber Besucher der Seiten auf diesen Umstand hinweisen.
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