Emotet ist schon lange ein Thema! Der gefährliche Trojaner wird über gefälschte E-Mails auf die Rechner geschleust.
Emotet: Eine E-Mail mit schockierendem Inhalt und Drohungen. Die Angst vor den Drohungen verleitet viele Empfänger dazu, vorsichtshalber mal einen Blick in den Anhang zu werfen. Doch dieser Anhang ist die Falle!
Die vermeintliche Mahnung, Rechnung oder Zahlungsaufforderung ist in Wirklichkeit ein Trojaner, der nun aktiviert wurde. Es handelt sich hierbei meist um einen Trojaner mit dem Namen Emotet.
Emotet ist keine neue Schadsoftware, sondern bereits länger bekannt. Diese Schadsoftware existiert seit 2014 und taucht seitdem in immer wieder in neueren Versionen auf.
Schafft der Trojaner es, sich auf dem System eines Nutzers zu installieren, werden von dessen Account aus Spam- und Phishing-Mails an alle Kontakte des Nutzers verschickt. Dennoch hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Warnung vor dem Trojaner nochmals erneuert:
⚠️Beware of #Emotet – currently one of the most dangerous botnets in operation. #certbund once again became aware of several high profile victims?.
‼️ Don’t be the next ‼️
— CERT-Bund (@certbund) December 16, 2019
Die Emotet E-Mails enthalten meist entweder ein schädliches Office-Dokument direkt als Dateianhang oder einen Link, um dem Spamschutz zu umgehen. Dieser Link führt dann zu einem Download eines infizierten Dokuments. Diese Office-Dokumente enthalten wiederum Makros, welche weitere Schadsoftware nachladen.
Bereits im September hat das BSI eine Warnung veröffentlicht. Der Trojaner Emotet habe gemäß BSI „erhebliche Durchschlagswirkung“. Zum Schutz empfiehlt das BSI:
- Sicherheits-Updates zeitnah installieren.
- Anti-Viren-Software nutzen und regelmäßig aktualisieren.
- Daten regelmäßig durch ein Backup sichern.
- Ein gesondertes Benutzerkonto zum Surfen und E-Mails schreiben einrichten.
- Dateianhänge von E-Mails nur mit Vorsicht öffnen.
- In den Nachrichten enthaltene Links vor dem Anklicken prüfen.
Siehe hierzu auch die Pressemitteilung BSI
Artikelbild von Tomas Knopp / Shutterstock.com
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
