Es gibt immer wieder Bilder und Videos, bei denen man sich fragt, was sich der Verteiler dabei gedacht hat, als er den Upload-Button betätigt hat. Was bewegt Personen bei so manchen drastischen Inhalten, diese einem breiten Publikum zur Schau zu stellen?

Manche geben vor, schockierende Inhalte als Warnung oder Aufklärung zu posten – dessen Wirkung jedoch mehr als zweifelhaft ist – andere scheinen einfach nur ihrer Sensationslust und Like-Empfangsgeilheit zu frönen.

So wohl auch beim Upload dieses Videos, welches einen Mann (34 Jahre) und eine Frau (32 Jahre) zeigt, welche sich aus einem Hochhaus zu Tode stürzen stürzen.

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Um die beiläufigen Fragen zu klären: ja, das Video ist echt und zeigt eine wahre Begebenheit, welche sich jüngst zugetragen haben soll.
Laut Angeben der Polizei waren Drogen und ein Streit der Auslöser des Doppel-Selbstmordes.

Diese Tragödie hat sich, laut Medienberichten, am 10.Juli diesen Jahres abgespielt.
Quellen: http://sobesednik.ru/proisshestviya/20140710-zagodochnoe-proisshestvie-proizoshlo-na-yuge-moskvy-policiya
http://www.topnews.ru/news_id_69456.html

Und nun?


Was will uns der Autor …. pardon … der Uploader damit sagen?

Er und seine Freundin springen aus dem 13.Stock zu viel Kokain , zu krass

Klasse, sollen wir nun Beifall klatschen, dass jemand ein Video veröffentlicht hat, welches explizit den Freitod zweier Menschen zeigt, welche sich mutmaßlich unter Drogeneinfluss befanden? Was ist die Message – warum wurde dieses Video einem großem Publikum vorgesetzt?
Das können wir wohl uns selbst beantworten:
Sensationsgeilheit, Brot und Spiele, Rücksichtslosigkeit und ein fehlendes Feingefühl.

Und fragen sich auch viele Nutzer in ihren Kommentaren.

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Schau es Dir nicht an!

Diesen Nutzerkommentar findet man zwischen den vielen Kommentaren. “Schau es Dir nicht an!” mag zwar ein gut gemeinter Ratschlag sein, ist jedoch zum anderen auch ein sehr naiver Ratschlag. So gibt es doch schon seit langem die Autoplay-Funktion bei Facebook. Die Videos, welche auf Facebook gepostet werden, starten automatisch, jedoch ohne Ton, sobald sie durch das Scrollen auf dem Bildschirm erscheinen. Wir haben ausführlich berichtet und auch beschrieben, wie man diese (nervige) Funktion deaktivieren kann.

Wer diese Funktion NICHT aktiviert hat, startet zwangsläufig dieses Video per Scrolling.

Zu den Nutzern, die also nun unfreiwillig dieses Video zu Gesicht bekommen, gehören, wie auch korrekt angemerkt, minderjährige Jugendliche ab 13.

Und was macht Facebook?

Facebook hat Richtlinien, nach denen sich Nutzer verhalten sollen. Diese selbst aufgestellten Richtlinien wurden, nach Facebook eigenen Aussagen, von Kompetenzteams aufgestellt und stetig überarbeitet. Eine aktuelle Aussage sieht jedoch so aus:

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Welche Art von Inhalt ist auf Facebook nicht erlaubt?

Hier einige Inhalte, die auf Facebook nicht erlaubt sind:

  • (…)
  • Inhalte, die selbstverletzendes Verhalten oder exzessive Gewalt enthalten

Was ist nun also los, liebe Facebook Kompetenzteamler? Ist der Freitod unter Drogeneinfluss kein selbstverletzendes Verhalten, da man ja dabei direkt stirbt – und im Grunde sich ja nicht verletzt? Dies irritiert, speziell in der direkten Gegenüberstellung zu den Facebookaussagen.

Dieses Video, so haben viele unserer ZDDKler geschrieben, wurde definitiv gemeldet, und alle haben mal wieder die FB-Standardantwort bekommen. Daher an dieser Stelle von uns ein dezenter Hinweis:

Hallo, Kompetenzteam, Meldungen prüfen!

Uns ist bewusst, dass bei Facebook täglich unzählige Meldungen eingehen, jedoch sollte man dann auch, bei derart starken Zahlen und Umsätzen, das Supportteam der Anfragenflut anpassen.

Autoplay Funktion – Minderjährige ab 13, welche Zugriff auf derartiges Videomaterial bekommen, unpersönliche Standardantworten, welche schnell mal im Kontrast zu den eigenen Richtlinien stehen. Liebe Facebookmitarbeiter,speziell für den Mitteleuropäischen Raum herrscht großer Bearbeitungsbedarf!

Autoren:  Johannes Lemmer, ZDDK-Gastautor  &  Andre, mimikama.org


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


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