Betrügerischer Anrufer gibt sich als Mitarbeiter der „Justizbehörde Stuttgart“ aus

Achtung: Betrügerische Anrufe von „Justizbehörde Stuttgart“! Mimikama warnt vor unseriösen Nummern und Kostenfallen. Seien Sie vorsichtig und legen Sie auf

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Aktuell dürfte es wieder zu dubiosen Anrufen der “Justizbehörde Stuttgart” kommen. So berichtet ein Nutzer:

Warnung vor unseriöser Rufnummer 0711/92238. Weibliche Stimme kommt vom Band und stellt sich als „Justizbehörde Stuttgart“ vor. Gegen mich würde ein Mahnverfahren vorliegen. Habe aber sofort wieder aufgelegt. Und dann eine halbe Stunde später ein Anruf von der Nummer: 0711/463216. Ich hätte bei einem Gewinnspiel mitgemacht und ob ich noch daran teilnehmen möchte. Ansonsten würden die meine Daten löschen wollen. Aber ich müsste ein Passwort angeben. Habe dann aufgelegt.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Diese Masche ist nicht neu und wir haben schon einmal davor gewarnt! Es handelt sich dabei um keinen Anruf der Vollzugs- bzw. Justizbehörde Stuttgart sondern um eine Falle. Drückt man die Taste 1 oder 2, wird man in eine kostenpflichtige Warteschleife umgeleitet und man tappt in eine Kostenfalle!

Das Amtsgericht Stuttgart warnt direkt auf der eigenen Webseite davor:

Warnung vor betrügerischen Anrufen

Seit Anfang des Jahres geben sich in ganz Deutschland wieder vermehrt Anrufer als Mitarbeiter des Amtsgerichts Stuttgart aus und mahnen Geldzahlungen an. Oftmals erscheint im Telefondisplay des Angerufenen eine nicht existente Rufnummer oder gar eine Rufnummer des Amtsgerichts Stuttgart.

Zudem sind uns Fälle bekannt geworden, in denen über eine Bandansage die Angerufenen aufgefordert wurden, bei Anerkennung der Forderung auf der Tastatur die „1“ zu drücken oder die “2“, um weitere Auskünfte zu erhalten.  Dadurch soll der Anruf in eine kostenpflichtige Warteschleife umgeleitet werden.

Wir weisen darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts Stuttgart getätigt werden. Zahlungsaufforderungen werden stets schriftlich auf dem Postweg versandt.
Wir empfehlen, beim örtlich zuständigen Polizeirevier Strafanzeige zu erstatten.


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