In Kroatien wurden mehrere Männer verhaftet, die heimlich nackte Kinder am Strand gefilmt haben sollen. Welches Recht haben Eltern eigentlich in einem derartigen Fall?
Nackedei und nichts dabei? Viele Eltern kennen das vom eigenen Strandurlaub mit den Kindern. Sonne, Wasser und ein unendlich großer Sandkasten für die Kids. Dabei kommt es auch vor, dass sich einige Kinder unbekleidet am Strand aufhalten.
Doch mit der Idylle kann es auch ganz schnell vorbei sein: In Kroatien wurde unter anderem ein Deutscher verhaftet, weil er heimlich mit versteckter Kamera nackte Kinder an einem öffentlichen Strand gefilmt haben soll.
Wäre das in Deutschland strafbar? Welche Ansprüche haben die Eltern gegen den Täter?
Rechtsanwalt Tobias Röttger der Kanlzei „gulden röttger rechtsanwälte“ erklärt im nachfolgenden Video worauf es beim Medienrecht und vor allem auch bei diesem brisanten Fall ankommt:
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Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht ist Gesellschafter und Managing Partner der Mainzer Medienkanzlei gulden röttger rechtsanwälte und seit 2017 zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV-Süd).
Er arbeitet im Medienrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild / KUG, Urheberrecht, Datenschutzrecht – Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Social Media & Online Marketing Recht, Presserecht / Äußerungsrecht und berät Unternehmen, Private, Verbände, Verlage, Banken, Gemeinden, Fotografen, Schauspieler/innen, Models und Kreative zu verschiedenen Fragen des Medien-, Urheber- und Persönlichkeitsrechts.
Er hält deutschlandweit Praxis-Seminare, Inhouse-Schulungen und Workshops zu internet- und digitalrechtlichen Themen, insbesondere aus den Bereichen Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Social Media- und Online Marketingrecht und ist Speaker zu den Themen „Internet, Digitalisierung & Recht“.
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Weitere Quellen: ORF
Artikelbild: LeManna / Shutterstock / Symbolbild
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