Eine Moderatorin sitzt im Nachrichtenstudio, danach sind echte Fahrkartenkontrollen zu sehen. Seit 3. September behauptet ein TikTok-Video, der Bundestag habe das erhöhte Beförderungsentgelt fürs Fahren ohne Ticket auf 220 Euro angehoben. Correctiv widerspricht der aktuell stark verbreiteten Meldung.
Der Bundestag hat keine solche Erhöhung beschlossen. Correctiv fand auch keine entsprechende Gesetzesänderung. Die behaupteten 220 Euro sind erfunden.
Im Bahnverkehr beträgt das erhöhte Beförderungsentgelt weiterhin das Doppelte des regulären Fahrpreises, mindestens aber 60 Euro. Für Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen sind es grundsätzlich bis zu 60 Euro oder der doppelte Fahrpreis, wenn dieser höher ist.
Das erhöhte Beförderungsentgelt ist nicht dasselbe wie eine Strafe. Ein mögliches Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs ist ein eigener Vorgang.
Das von Correctiv untersuchte Video erreichte rund 610.000 Aufrufe. Es zeigt echte Bilder der Hamburger Hochbahn und behauptet zusätzlich ohne Beleg, die meisten Betroffenen kämen aus Osteuropa. Ob Moderatorin oder Stimme mit künstlicher Intelligenz erzeugt wurden, konnten wir nicht klären.
Die Machart lässt eine erfundene Gebührenänderung wie eine Nachricht aussehen. Reale Bilder schaffen Vertrauen, während eine unbelegte Herkunftserzählung Vorurteile bedient. Dieses Muster kann mit anderen Gebühren, Zuschüssen oder Verboten jederzeit wiederholt werden.
Quellen
- Correctiv: Schwarzfahren: Angebliche Erhöhung auf 220 Euro ist erfunden, 24.09.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 6 Eisenbahnverkehrs-Verordnung
- Bundesministerium der Justiz: § 9 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen
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