Bereits seit einigen Jahren werden Konten auf Facebook aufgrund des Namens gesperrt.
Facebook verlangt von seinen Nutzern, ihren Klarnamen anzugeben, das ist kein Geheimnis. Deswegen werden auch immer wieder mal Konten mit mehr oder weniger eindeutigen Fantasienamen gesperrt. Muss man dann aber wirklich seinen Personalausweis hochladen?
Ein aktueller Fall
Eine Leserin schilderte uns, dass ihre Freundin zwar einen leicht ungewöhnlichen, jedoch echten Namen bei Facebook angegeben hat. Lediglich das Profilbild war nicht echt, sondern zeigte eine Katze – was nicht ungewöhnlich ist, viele Nutzer verwenden gerne Tiere im Profilbild.
Jene Freundin bestätigte ihre Daten nicht, seitdem scheint ihr Profil komplett von Facebook verschwunden zu sein – und da setzt nun die Frage der Nutzerin an:
Darf Facebook mich zwingen, meinen Ausweis oder sogar die Kreditkarte hochzuladen?
Was sagt Facebook?
In der Hilfe schreibt Facebook, dass dies nötig sei, um zu bestätigen, dass das Profil tatsächlich von einer echten Person geleitet wird. Auch bitten sie darum, den Namen zu verwenden, der auch im Alltag gebraucht wird.
Außerdem möchte man damit Missbrauch in Form von Betrugsfällen, Phishing und politischer Einflussnahme aus dem Ausland verhindern – wer seinen echten Namen angibt, kommt weniger in Versuchung, auf Facebook zu betrügen.
Ist es rechtens, meinen Personalausweis dafür zu kopieren?
Nach deutschem Recht: Nein!
Wie wir bereits in einem anderen Artikel ausführlich dargelegt haben, ist es gesetzlich verboten, den Personalausweis zu kopieren, zu scannen oder zu speichern. Einzige Außnahmen sind Banken, Fahrerlaubnisbehörden und Telekommunikationsanbieter.
Und was soll ich dann machen?
Facebook verlangt nicht explizit den Personalausweis, sondern erkennt eine ganze Reihe von Dokumenten als Bestätigung an.
Diese sind in zwei Gruppen aufgeteilt. Gruppe 1 enthält z.B. Führerschein, Reisepass, Versicherungsnachweise und Steuerkarte. Gruppe 2 enthält z.B. Kontoauszug, Kreditkarte, Büchereiausweis, Kundenkarte, Wahlbenachrichtigung oder Verträge.
Facebook möchte zum Nachweis entweder ein Dokument aus Gruppe 1 oder zwei Dokumente aus Gruppe 2 zur Bestätigung sehen.
Zudem muss wenigstens eines der Dokumente aus Gruppe 2 muss das Geburtsdatum und/oder ein Foto aufweisen. Die Namen müssen selbstverständlich auch identisch sein.
Fazit
Es muss nicht immer der Personalausweis kopiert werden, das ist auch rechtlich gar nicht erlaubt. Facebook bietet aber eine Vielzahl von Alternativen an, um die eigene Identität zu bestätigen.
Die Facebook-Hilfe gibt auch Anweisungen, wie diese Dokumente dann auf Facebook hochzuladen sind.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
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