Die Behauptung

Augenscheinlich bekommt eine 3-köpfige Migranten-Familie laut einem echten Schreiben des österreichischen Roten Kreuzes über 5.000 € monatlich.

Unser Fazit

Im Schreiben sind nur die drei Kinder aufgeführt, die aufgrund festgestellter Behinderungen erhöhte Familienbeihilfe bekommen, tatsächlich besteht die Familie aber aus 10 Personen, wodurch der hohe monatliche Betrag gerechtfertig ist.

Ein seit Jahren beliebtes Thema wird derzeit wieder auf WhatsApp aufgegriffen: Der Sozialneid, wenn Geflüchtete auf den ersten Blick Unmengen an Geld bekommen, während hierzulande die Rentner (die immer gerne als Gegenpol herhalten müssen) ja Hunger leiden. So auch bei dem Schreiben des österreichischen Roten Kreuzes, welches bereits aus dem Jahr 2015 stammt, aber immer noch als Aufreger gut ist:
Eine Migranten-Familie bekommt insgesamt 5118,10 € monatlich. Zurecht? Ja!

Das Schreiben

Um das Foto dieses Schreibens handelt es sich (Anonymisierung von uns):

Das Schreiben aus dem Jahr 2015
Das Schreiben aus dem Jahr 2015

Der Betreff des Schreibens lautet „Zusammenstellung verfügbare monatliche Geldmittel“. Genauere Angaben über die Familie, die die Zuwendungen erhält, gibt es nicht, jedoch werden drei Kinder namentlich genannt, die aufgrund festgestellter Behinderungen erhöhte Familienbeihilfe bekommen.

Der Aufreger über das Schreiben steht in einer Zeile vor dem letzten Absatz: „Folgende Geldmittel hat die Familie derzeit monatlich zur Verfügung: € 5118,10.-.

Die Familie hat mehr als 3 Kinder!

Die Gesamtsumme wäre tatsächlich sehr hoch, wenn die Familie nur drei Kinder hätte, doch in dem Schreiben werden nur die Kinder aufgeführt, die aufgrund festgestellter Behinderungen erhöhte Familienbeihilfe bekommen. Tatsächlich aber hat die Familie 10 Kinder.

Wir fragten 2016 selbst beim österreichischen Roten Kreuz die Hintergründe des Schreibens an und bekamen folgende Stellungnahme:

Die Stellungnahme des Roten Kreuzes
Die Stellungnahme des Roten Kreuzes

Bezugnehmend auf das Schreiben stellt das OÖ. Rote Kreuz folgendes klar:
Es handelt sich hierbei um eine Zusammenstellung der bedarfsorientierten Mindestsicherung inkl. Leistungen der Familienbeihilfe, die von der 10-köpfigen Familie A. im Rahmen ihres humanitären Aufnahmeprogramms bezogen wurde.


Die Familie befand sich etwa sechs Monate in der Betreuung des OÖ. Roten Kreuzes.

Mit Juli 2015 wurde der Familie eine alternative Wohnung vermittelt. Als bürokratische Serviceleistung wurde dafür dieses Schreiben verfasst. Bei den genannten Unterstützungsbeiträgen handelt es sich ausschließlich um staatliche Zuwendungen, nicht um Geldmittel des Roten Kreuzes.

Folgende Fragen haben wir noch ergänzend gestellt.

Diese wurden direkt an die Kollegen des Roten Kreuzes Oberösterreich weiter gegeben:

1) Warum wird so ein Schreiben vom Roten Kreuz und nicht von einem zuständigen Amt ausgestellt?

Antwort: Die Familie war in der Obhut des OÖ. Roten Kreuzes und deswegen wurde das Schreiben ausgestellt. Es erleichtert die Behördengänge.

2) Wird erwähnter monatlicher Betrag noch immer ausbezahlt? und
3) Würde genau dieselbe Summe zustanden kommen, wenn es sich um eine Österreichische Familie handelt?

Zu Punkt 2 und 3 können wir Ihnen keine Auskunft geben, weil hier Land und Bund zuständig sind. Wir als Rotes Kreuz haben hier überhaupt keinen Einfluss darauf.

Fazit

Das Schreiben ist echt, die Empörung damals und heute erfolgt jedoch aus falschen Gründen. Es handelt sich nicht um eine 3-köpfige, sondern um eine 10-köpfige Familie, von denen drei Kinder aufgrund festgestellter Behinderungen erhöhte Familienbeihilfe bekommen, der hohe monatliche Betrag somit gerechtfertigt ist.

Weitere Quelle: MeinBezirk

Unterstütze jetzt Mimikama – Für Wahrheit und Demokratie! Gründlicher Recherchen und das Bekämpfen von Falschinformationen sind heute wichtiger für unsere Demokratie als jemals zuvor. Unsere Inhalte sind frei zugänglich, weil jeder das Recht auf verlässliche Informationen hat. Unterstützen Sie Mimikama

Mehr von Mimikama

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)