Als Geschenk würde sie die Züchterin bitten, „Steam“-Gutscheine (digitale Gutscheine) im Wert von 300EUR zu kaufen und diese mit dem Welpen zusammen zu überreichen. Nachdem die Züchterin die Gutscheine erworben hatte, forderte die Betrügerin die Geschädigte auf, die Codes der Gutscheine mit einem Foto zu übersenden. Die 49-Jährige wurde glücklicherweise misstrauisch und informierte die Polizei. Diese ermittelt nun wegen Betruges. 

Tipps, wie man sich vor Betrug bei dubiosen Welpenverkäufer schützen kann:

  • Vorsicht bei Angeboten in Onlineportalen, Kleinanzeigen, Tageszeitungen.
  • Keine Hunde an zwielichtigen Orten wie Autobahnraststätten, Hinterhöfen oder ähnlichen Orten kaufen.
  • Den Kaufvertrag sollte man eingehend prüfen und/oder ihn fachmännisch prüfen lassen, gerade wenn vorab Zahlungen geleistet werden sollen.
  • Die Personalien der Verkäufer sollten anhand eines Personaldokuments notiert oder abfotografiert werden.
  • Käuferinnen und Käufer von Tieren sollten genau auf das Aussehen und Verhalten des Welpen achten und bestenfalls das Muttertier gesehen haben.
  • Die Hunde dürfen erst im Alter von mindestens 8 Wochen abgegeben werden. Hunde, die aus dem EU-Ausland zum Handel nach Deutschland
    verbracht werden, müssen mindestens 15 Wochen alt sein.
  • Vor dem Kauf des Tieres sollte man den Hund einem Tierarzt vorstellen oder sich Kopien tierärztlicher Atteste geben lassen.
  • Man sollte auf notwendige Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen, aktuellen EU-Heimtierausweis, Chippen des Welpen und rassespezifische
    Voruntersuchungen achten (Herz, HD, Röntgen, ggfls. MRT etc.).
  • Melden Sie unseriöse Züchterinnen und Züchter, illegale Händlerinnen und Händler oder Vermittler beim Veterinäramt, der obersten Veterinärbehörde des jeweiligen Bundeslandes (i.d.R. das Landwirtschaftsministerium) oder der Polizei.

    Sollten Sie Opfer eines Betruges geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.

Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

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