9000 EUR „Lösegeld“

Wie die Polizei berichtet, erhielt ein 19-jähriger Geschädigter über Instagram die Nachricht, dass ein Video existiert, auf dem er nackt ist. Dieses werde, wenn er nicht 9000 Euro bezahlt, an seine Kontakte weitergeleitet bzw. im Internet veröffentlicht.

Die Ermittlungen in derartigen Erpressungsfällen gestalten sich zumeist schwierig, da die Erpresser zumeist aus dem Ausland agieren. Bei Sextortion lernt der Betroffene zunächst eine fremde Person über ein soziales Netzwerk kennen. Der Betroffene und die fremde Person chatten miteinander. Ziel ist es, das potenzielle Opfer dazu zu bringen, sich vor seiner Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Die Täter leiten dann die Kommunikation schnell auf eine Video-Telefonie um und drohen anschließend mit der Verbreitung des Videos.

Empfehlung zu Sextortion

Um nicht Opfer dieser Erpressungsmasche „Sextortion“ zu werden, geben wir folgende Empfehlungen

  • Nehmen Sie nie Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäre-Einstellungen.
  • Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
  • Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu. Im Zweifel: kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
  • Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.
  • Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren online-genutzten Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und sie damit jederzeit filmen kann.

Wenn Sie Opfer dieser Masche wurden, dann:

Sollte es bereits dennoch zu einer Erpressung gekommen sein, wird folgendes Handlungsmuster empfohlen:

  • Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
  • Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
  • Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot.

Quelle

Landespolizeiinspektion Nordhausen
Lesen Sie auch: Sexpressing: Vom harmlosen Flirt zur organisierten Erpressung

Unsere virtuelle Faktencheck-Bewertungsskala: Bei der Überprüfung von Fakten, in der Kategorie der „Faktenchecks„, nutzen wir eine klare Bewertungsskala, um die Zuverlässigkeit der Informationen zu klassifizieren. Hier eine kurze Erläuterung unserer Kategorien:

  • Rot (Falsch/Irreführend): Markiert Informationen, die definitiv falsch oder irreführend sind.
  • Gelb (Vorsicht/Unbewiesen/Fehlender Kontext/Satire): Für Inhalte, deren Wahrheitsgehalt unklar ist, die mehr Kontext benötigen oder satirisch sind.
  • Grün (Wahr): Zeigt an, dass Informationen sorgfältig geprüft und als wahr bestätigt wurden.

Unterstütze jetzt Mimikama – Für Wahrheit und Demokratie! Gründlicher Recherchen und das Bekämpfen von Falschinformationen sind heute wichtiger für unsere Demokratie als jemals zuvor. Unsere Inhalte sind frei zugänglich, weil jeder das Recht auf verlässliche Informationen hat. Unterstützen Sie Mimikama

Mehr von Mimikama

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)