Rewe beendet die Kooperation mit dem DFB

Rewe beendet die Kooperation mit dem DFB und distanziert sich von der FIFA. Details zu den Hintergründen und Auswirkungen finden Sie auf Mimikama

💬Woran erkennt man Fake News zuverlässig? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake News erkennen.

Bereits im Oktober kommunizierte Rewe mit dem DFB, den langjährigen Partnerschaftsvertrag nicht weiterzuführen. Das Unternehmen beendet nun vorzeitig und kurzfristig seinerseits die Partnerschaft.

In einer Pressemitteilung schreibt Rewe:

Nach den aktuellen Entscheidungen der FIFA sowie den Aussagen von FIFA Präsident Infantino allerdings sieht sich das Unternehmen aufgefordert, sich in aller Deutlichkeit von der Haltung der FIFA zu distanzieren und auf seine Werberechte aus dem Vertrag mit dem DFB- insbesondere im Kontext der Weltmeisterschaft – zu verzichten. Dies hat das Unternehmen dem DFB heute mitgeteilt.

Der deutschen Nationalmannschaft und allen Spielern wünscht die REWE Group ausdrücklich viel Erfolg für die WM. „Wir stehen an eurer Seite und fiebern mit euch mit!“ so Souque.

Das bei REWE derzeit erhältliche Sammelalbum wird ab sofort gratis abgegeben, die Kosten dafür trägt das Unternehmen. Die bisherigen Erträge des Albums wird REWE nach Ablauf der Promotion vollständig spenden. Der genaue Wert sowie die Empfänger der Spende werden noch entsprechend bekannt gegeben.

Nun könnte man natürlich „lästern“, dass ja der Partnerschaftsvertrag ohnehin bald geendet hätte, jedoch mit dem Verzicht der Werberechte und dem Spenden der bisherigen Erträge des Sammelalbums setzt das Unternehmen auf jeden Fall ein gutes Zeichen.

Artikelbild: Glomex

Auch interessant in dem Zusammenhang: Mehrere Mannschaftskapitäne wollten mit dem Tragen der „One Love“-Armbinde ein Zeichen setzen. Das will die Fifa nicht dulden und droht mit Strafen. Das deutsche Team beugt sich…
– Deutschland beugt sich Fifa: Manuel Neuer spielt ohne „One Love“-Binde


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)