Alice Weidel spricht von mehr als einer Million Flüchtlingen in Deutschland, deren Asylanträge mehrfach abgelehnt worden seien. CORRECTIV hat die Behauptung am 2. Oktober 2026 geprüft. Die genannte Größenordnung existiert – sie bedeutet aber etwas anderes.
Im Ausländerzentralregister sind rund eine Million Menschen erfasst, deren Asylantrag früher einmal abgelehnt wurde. Aus diesem Eintrag geht nicht hervor, ob ein Antrag mehrmals abgelehnt wurde. Weidels Aussage lässt sich damit nicht belegen.
Auch über den aktuellen Aufenthaltsstatus sagt die Registerzahl nichts aus. Zum 30. Juni 2026 waren laut CORRECTIV rund 258.845 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig. Eine frühere Ablehnung ist daher nicht automatisch mit einer gegenwärtigen Ausreisepflicht gleichzusetzen.
Der Fall zeigt, wie eine reale Zahl einen falschen Eindruck erzeugen kann, wenn ihre Bedeutung verändert wird. Entscheidend ist nicht nur, ob eine Zahl stimmt, sondern auch, welche Personengruppe, welchen Zeitpunkt und welchen rechtlichen Status sie tatsächlich erfasst.
Quellen
- CORRECTIV.Faktencheck: Was hinter der Zahl von einer Million abgelehnten Asylanträgen steckt, 2. Oktober 2026
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
